CDC USA

Travel Notices - CDC Travelers' Health

Travel notices are designed to inform travelers and clinicians about current health issues related to specific destinations. These issues may arise from disease outbreaks, special events or gatherings, natural disasters, or other conditions that may affect travelers’ health. Travel Notices - CDC Travelers' Health
  • Level 2 - Chikungunya in Nicaragua
    There is an outbreak of chikungunya in Nicaragua. You can protect yourself by preventing mosquito bites.
  • Level 1 - Global Dengue
    Dengue is a year-round risk in many parts of the world, with outbreaks commonly occurring every 2–5 years. Travelers to risk areas should prevent mosquito bites. Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu
  • Level 1 - Paratyphoid Fever in Yemen
    Cases of paratyphoid fever are being reported in returning travelers from Yemen. You can prevent paratyphoid fever by practicing safe eating and drinking habits.
  • Level 1 - Diphtheria in Sub-Saharan Africa
    There are outbreaks of diphtheria in several countries in Africa. Vaccination against diphtheria is essential to protect against the disease. Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senega Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal
  • Level 2 - Zika in Indonesia
    Cases of Zika are being reported in returning travelers from Bali, Indonesia. All travelers to Bali should take steps to prevent mosquito bites and sexual transmission of Zika virus during and after travel.
  • Level 4 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in Ituri and Nord-Kivu Provinces of the Democratic Republic of the Congo
    CDC recommends avoiding all travel to Ituri and Nord-Kivu (North-Kivu) provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) due to the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak unless traveling for humanitarian aid or emergency response.
  • Level 3 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in Haut-Uélé and Tshopo Provinces of the Democratic Republic of the Congo
    CDC recommends avoiding nonessential travel to Haut-Uélé and Tshopo provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) due to the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak.
  • Level 2 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in the Democratic Republic of the Congo and Uganda
    CDC recommends practicing enhanced precautions for travel to Uganda or to provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) not affected by the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak. Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda
  • Level 2 - Chikungunya in Costa Rica
    There is an outbreak of chikungunya in northwest Costa Rica. You can protect yourself by preventing mosquito bites.
  • Level 1 - Diphtheria in Haiti
    There is an outbreak of diphtheria in Haiti. Vaccination against diphtheria is essential to protect against the disease.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird gewarnt.

    Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.

    Sicherheitslage in der Region

    In der Grenzregion zu Jemen ist es zu militärischen Auseinandersetzungen mit zivilen Opfern gekommen.

    Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Saudi-Arabien. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. 

    • Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
    • Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
    • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
    • Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.

    Sicherheit

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird gewarnt.

    Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.

    Siehe Aktuelles

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Terrorismus

    Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin erhöht. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.

    In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
    • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. 

    Innenpolitische Lage

    Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.

    Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.

    • Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan (30 km Grenzstreifen) wird dringend abgeraten.
    • nformieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.

    Starke Regenfälle können zwischen November und April auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.

    • Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
    Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

    Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.

    • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
    • Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
    • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).

    Hadsch/Ramadan

    Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das saudi-arabische Gesundheitsministerium. 

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

    • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
    • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt. 

    Das Filmen und Fotografieren in Regierungsgebäuden sowie von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Filmen und Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

    Menschen sollten nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Videos und Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina. 

    Die sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritische empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.

    Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden. 

    Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

    Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

    Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

    Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als E-Visum beantragen.

    Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.

    Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.

    Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.

    Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

    Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch das Ministry of Investment. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

    Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

    Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

    Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

    Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

    Arbeitsaufnahme

    In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Hinweise für Doppelstaater

    Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
    Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

    Einfuhrbestimmungen

    Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.

    Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

    Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

    Bei Einfuhr und Ausfuhr sogenannter kontrollierter Medikamente mit Wirkstoffen gegen u. a. Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome benötigen Reisende nach Saudi-Arabien seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudi-arabischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (SFDA). Die Genehmigung muss online vor der Einreise bzw. vor der Ausreise eingeholt werden. Eine abschließende Liste der betroffenen Wirkstoffe finden Sie auf der Webseite der SFDA.

    Reisende, die mit einem oder mehreren Medikamenten, die die auf der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, nach Saudi-Arabien ein- bzw. aus Saudi-Arabien ausreisen möchten, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, können bei der Zollkontrolle auf Probleme stoßen oder an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden.

    Anträge auf Genehmigung können über das Controlled Drug System (CDS) unter folgendem Link nach Anlegen eines Traveller User Accounts eingereicht werden, siehe auch weitere Informationen zu diesem Thema.

    Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.

    Tiere

    Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Bei direkter Einreise aus Deutschland sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Im Rahmen von Hadsch/Umrah sind jedoch alle Reisenden ab einem Jahr verpflichtet eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens zehn Tage vor Einreise verabreicht wurde, vorzuzeigen, siehe Gesundheit - Aktuelles.

    Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien. Für Reisende aus Deutschland ist im Rahmen von Hadsch/Umrah mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen, siehe Gesundheit - Aktuelles.

    Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden und der WHO.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

    Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in der Provinz Aseer.

    Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.

    Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.

    • Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

    Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.

    • Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.

    Luftverschmutzung

    Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
    Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Königreich der Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

    Einschließlich der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    Sicherheit

    Terrorismus

    In den Niederlanden gilt derzeit die Terrorwarnstufe vier („substantial“) von insgesamt fünf möglichen Stufen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden derzeit als "real" eingestuft wird. Wo nötig, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das Bedrohungsbild ermöglicht es auch der Polizei, den Gemeinden und den Ministerien, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden.

    Kriminalität

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
    In der Vergangenheit haben Betrüger in Amsterdam von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können; siehe auch Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.

    In den überseeischen Gebieten des Königreichs der Niederlande in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle (auf der Straße und an Stränden) vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
    • Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
    • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.

    Natur und Klima

    Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.

    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

    Die karibischen Inseln des Königreichs der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Derzeit werden an der deutsch-niederländischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. 

    Die Niederlande führen ebenfalls Grenzkontrollen bei der Einreise in die Niederlande an den Landgrenzen, in internationalen in die Niederlande fahrenden Zügen und auf bestimmten Flügen durch. Auf die geltende Ausweispflicht, auch bei Kindern, bei Reisen im Schengenraum wird hingewiesen.

    Nähere Informationen zu den Grenzkontrollen bei Einreise in die Niederlande finden Sie hier in englischer Sprache.

    • Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.

    Zuständige Auslandsvertretung

    Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Martin (Sint Maarten) und Aruba sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil des Königreichs der Niederlande).
    Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil des Königreichs der Niederlande.
    In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt in den Niederlanden (Festland) ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz.

    In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

    Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
    Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

    Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden (Festland) sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Anders als häufig angenommen, sind im Königreich der Niederlande alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 g Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffeeshops“ und der Besitz von höchstens 5 g Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95 EUR betragen.

    Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

    Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande ist der USD das Hauptzahlungsmittel.

    Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt; teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise in den europäischen Teil des Königreichs der Niederlande ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Karibische Teile des Königreichs der Niederlande

    Für die überseeischen Länder des Königreichs der Niederlande – Aruba, Curação und St. Martin (Sint Maarten) – sowie für die besonderen Gemeinden des Königreichs der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande (Festland).

    Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
    Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
    Für Reisen nach Aruba und Curaçao wird eine digitale Einreisekarte benötigt. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter Online ED Card für Curaçao.
    Für die anderen karibischen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.

    Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Auf den karibischen Inseln des Königreichs der Niederlande Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auf St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. Auf Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. Für Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber.

    Reiseimpfungen:

    Nach individueller Indikation wird für die Niederlande eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen. Für die karibischen Inseln des Königreichs der Niederlande Aruba, Curaçao und St. Martin sowie die besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Typhus und Tollwut angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung der Niederlande (Festland) ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    In den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist mit deutlichen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung zu rechnen. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse deckt diese Gebiete grundsätzlich nicht ab.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTGzu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande können ganzjährig Chikungunya-Fieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.

    • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden (Festland) wie auch in den in der Karibik gelegenen Teilen des Königreichs der Niederlande bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.

    • Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden wie auch in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht.

    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

     

  • Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage

    Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Sicherheitslage

    Für den 12. September 2026 ist eine größere Demonstration in Pristina im Zusammenhang mit der bevorstehenden Urteilsverkündung am 16. September 2026 im Hauptverfahren der kosovarischen Sonderkammern in Den Haag angekündigt. Zu weiteren Protestaktionen und Kundgebungen kann es auch in den darauffolgenden Tagen kommen.

    Nach einem Sprengstoffanschlag Ende 2024 ist die Lage im Norden Kosovos grundsätzlich stabil, kurzfristige Änderungen der Sicherheitslage können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 
    Die kosovarische Polizei, EULEX und KFOR zeigen verstärkte Präsenz in der Region. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die auch Ausländer betreffen, sind weiterhin möglich. Ebenso kann es auch immer wieder anlassbezogene Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geben.

    • Lassen Sie bei Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
    • Verfolgen Sie die Nachrichtenlage aufmerksam und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig. 

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.

    In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.

    Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.

    • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.
    • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
    • Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richten sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor. Seit 2023 gibt es in Kosovo ein großes Aufkommen an gefälschten Euro-Münzen. Betroffen sind insbesondere 2-Euro-Münzen, oft geben sie den Anschein, in Deutschland geprägt worden zu sein (Motiv Adler).

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Nehmen Sie kein Münzgeld aus Kosovo mit nach Deutschland.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.

    Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums bei Erdbeben vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Straßenzustand in Kosovo ist teils schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

    Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über Byroja Kosovare e Sigurimit abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.

    • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt, und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

    Geld/Kreditkarten

    In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Debitkarten (Girocard). Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.

    • Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Diese Vorschrift wird seit dem 15. März 2026 laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums strenger kontrolliert.

    Visum

    Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.

    Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).

    Meldepflicht

    Ausländische Staatsangehörige in Kosovo sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Einreise an der Grenzstation oder bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Diese Vorschrift wird laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums seit dem 15. März 2026 strenger kontrolliert.

    Ausreise über Serbien

    Siehe Aktuelles

    Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.

    Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.

    • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.
    • Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.
    • Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.
    • Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.

    Minderjährige

    Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu benennenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

    Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

    • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
    • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
    • 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
    • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.

    Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.

    Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.

    Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs zu finden.

    Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

    Tiere

    Bei der Einreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) muss ein Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorgelegt werden. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

    In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

    • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
    • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
    • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)

    Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

    Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • USA/Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

     

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Hurrikan Lowell/Aufräumarbeiten auf der Insel Kauai

    Die Aufräumarbeiten und das Wiederherstellen der Stromversorgung auf der Insel Kauai nach dem Hurrikan "Lowell" dauern an. Reisende, die einen Aufenthalt auf Kauai geplant haben, wird von der hawaiianischen Tourismusbehörde empfohlen, die Reise ggf. zu verschieben oder auf eine andere Insel zu verlagern.

    Sicherheit

    Terrorismus

    In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Auch angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.

    Innenpolitische Lage

    In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang vor allem der schweren Gewaltkriminalität in amerikanischen Großstädten zu verzeichnen, wobei die Belastung durch Gewaltkriminalität insgesamt immer noch größer ist als in deutschen Großstädten. Zudem besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.

    Demonstrationen/Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden

    In verschiedenen Städten kam es in den vergangenen Monaten zu Demonstrationen mit teils auch gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Seien Sie wachsam und halten Sie sich von Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, fern.
    • Beachten Sie die bestehende Ausweispflicht in mehreren Bundesstaaten, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente: Anmerkungen.
    • Verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und lokalen Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln. 
    In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt.

    • Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
    • Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe).
    • Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.

    Natur und Klima

    Siehe Aktuelles

    Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.

    Busch- und Waldbrände

    Von Juni bis Dezember, aber auch über diesen Zeitraum hinaus, kommt es insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden. 

    Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.

    • Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
    • Die Webseite und kostenlose App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
    • Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
    • Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

    Wirbelstürme und Tornados

    In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.

    In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
    Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.

    Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht im Frühjahr und Sommer eine erhöhte Tornadogefahr. 

    Kälte und Schneestürme

    In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.

    • Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
    • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

    Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis

    Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen. Zuletzt kam es 2024 in Kalifornien zu einem Erdbeben der Stärke 7,0. 

    Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab Todesopfer und Verletzte. Die Beben verursachten teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.

    • Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
    • Seien Sie dort besonders vorsichtig.
    • Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.

    In den USA gibt es zahlreiche noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea ist seit 2024 wieder aktiv. 
    Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
     

    Algen

    In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen zu Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz führen.

    Reiseinfos

    siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA

    Infrastruktur/Verkehr

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.

    • Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.

    Teilnahme am Straßenverkehr

    Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.

    • Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.

    Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
    Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
    Das Rechts-Überholen ist in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
    An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.

    • Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
    • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
    • Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

    Gebührenpflichtige Verkehrswege

    In den USA existiert kein einheitliches Mautsystem. Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebeneturnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. 

    • Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.

    Strafzettel

    Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.

    • Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.

    Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen

    Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre. 

    • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss, sieheFührerschein.

    Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog.punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.

    Führerschein

    In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.

    • Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.

    Reisen nach Kuba

    Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.

    Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen einVisum beantragen. Eine Einreise mit ESTA ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.

    Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.

    Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.

    Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, auch im Touristiksektor, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.

    LGBTIQ

    siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA

    Rechtliche Besonderheiten

    Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.

    Alkoholkonsum

    Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
    Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.

    • Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
    • Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
    • Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.

    Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten

    Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.

    Drohnen

    In den USA dürfen Drohnen von Privatpersonen nur zu Freizeitzwecken geflogen werden. Auch Freizeitpiloten müssen den Recreational UAS Safety Test (TRUST) erfolgreich absolvieren und den Nachweis darüber auf Anfrage vorlegen können. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen bei der Federal Aviation Administration (FAA) registriert und mit einer digitalen Kennung (Remote ID) ausgestattet sein.

    Ohne spezielle Genehmigung ist es verboten, über Menschenmengen, Fahrzeuge oder dicht besiedelte Gebiete zu fliegen. Sogenannte „No-Fly Zones“, etwa in der Nähe von Flughäfen oder in Nationalparks, sollten unbedingt beachtet werden. Das Bedienung/Fliegen von Drohnen ist unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen strikt untersagt.

    • Informieren Sie sich ausführlich über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesstaaten.

    Rauschmittel

    Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.

    Rauchverbote

    Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.

    • Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.

    Nacktbaden

    Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

    • Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
    • Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
    • Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.

    Verletzung der Aufsichtspflicht

    In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.

    • Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.

    Öffentliches Stillen

    Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.

    • Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.

    Kinderpornographie und -missbrauch

    Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.

    • Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.

    Prostitution

    Sexuelle Handlungen mit Prostituierten sind in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.

    Stalking

    Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.

    Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

    US-Behörden setzen die Aufenthaltsgesetze konsequent um. Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) halten die US-Behörden Betroffene bei Kontrollen fest und fordern sie zur unmittelbaren Ausreise auf (direkte Zurückweisung an der Grenze). Spätere Visaanträge oder Einreisen werden abgelehnt oder es werden Einreisesperren verhängt, sieheEinreise und Zoll – Visum. Vergleichbare Maßnahmen werden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (unabhängig von deren Umfang) ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ergriffen.

    • Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
    • Nehmen Sie keine Arbeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis auf – auch nicht unentgeltlich oder in geringem Umfang.
    • Reisen Sie freiwillig aus, falls Sie die gewährte Aufenthaltsdauer überschritten haben sollten, und zwar vor Tätigwerden der US-Behörden. Dies ist in der Regel straffrei möglich, sofern keine sonstigen Vergehen vorliegen. Ansonsten drohen Festnahme und Abschiebung.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
    Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
    Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
    Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)

    Anmerkungen: 
    Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

    Laut Bekanntmachung des US Department of State und des Center for Disease Control (CDC) kann mit Wirkung vom 18. Mai 2026 nicht in die USA einreisen, wer sich in den 21 Tage vor Reiseantritt in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda oder Südsudan aufgehalten hat. 
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. 

    Siehe auchVisum/ESTA 

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu den geltenden Beförderungsbedingungen.
    • Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies Pflicht.
    • Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos.

    Visum

    Siehe ESTA

    Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.

    Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

    Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können derESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig.
     

    Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen

    Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person
    Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.

    Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.

    Einreise über Kanada oder Mexiko

    Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.

    Einreise nach Amerikanisch-Samoa

    Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.

    Zulässige Aufenthaltsdauer

    Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
    Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted untilxx-xx-xx).
    Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

    Visum vor der Einreise

    Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

    Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
    Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
    Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

    Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.

    Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

    Einreisekontrolle

    Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

    Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

    Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.

    Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.

    Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.

    Minderjährige

    Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.

    Besondere Sicherheitsmaßnahmen

    Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Es kann bereits am Abflugort zu Befragungen kommen. 

    • Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
    • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).

    Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets bzw.  Mobiltelefone dürfen nach seit 2009 geltendem US-Recht von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Passwörter (auch für einzelne Apps) müssen ggf. offengelegt werden bzw. Apps müssen über biometrische Daten (Fingerabdruck/Face Scan etc.) entsperrt werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich durchleuchtet. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.

    Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.

    Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.

    Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.

    • Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab oder verwenden Sie ein TSA-Kofferschloss.
    • Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
    • Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
    Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP.
    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.

    Tiere

    Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
    Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versandt.

    Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in den USA ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Denguefieber kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC.

    Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC. 

    West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.

    • Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 

    Die in den USA vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen. 

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) treten auch bei Reisenden auf.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Hantavirus-Infektionen werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet dieCDC. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. 

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. 

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zumTauchen. 

    Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Sicherheit – Innenpolitische Lage

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.

    • Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die nächste Präsidentschaftswahl ist auf den 5. Dezember 2026 angesetzt.

    Seit dem 8. September 2026 kommt es im Großraum Banjul an mehreren Orten (auch in Serekunda, Brufut und in der Nähe des „State House“) aufgrund wiederkehrender, langwieriger und großflächiger Stromausfälle immer wieder zu z. T. gewaltsamen Protesten. Dabei kommt es auch zum Einsatz von Tränengas. 

    Zur Sicherung der öffentlichen Ordnung gibt es im gesamten Land offizielle Kontrollstellen, insbesondere in der Hauptstadt Banjul und Umgebung. Diese Kontrollen können mit Verkehrsbehinderungen einhergehen.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Lage im Land.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Kriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt vor allem im Großraum Serekunda und in der Küstenregion (vor allem an unbewachten Strandabschnitten, auf Märkten, in Bars und auf Fähren) vor; häufig in Verbindung mit Gewaltandrohung oder -anwendung. Auch werden hin und wieder tatsächliche oder vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.

    In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.

    • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, insbesondere nicht am Strand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten und auf Fähren besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Facebook-Anfragen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisches Klima mit zwei Jahreszeiten: von Ende Oktober bis Juni ist Trockenzeit mit keinem oder sehr geringem Niederschlag. Während der Regenzeit von ca. Juni bis Oktober kann es zu Überschwemmungen und Tropenstürmen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Seien Sie vorsichtig beim Baden im Meer. Es kann zu gefährlichen Querströmungen kommen, die zu Badeunfällen führen.

    Reiseinfos

    Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.

    Zuständige Auslandsvertretung

    Zuständig ist die Deutsche Botschaft Banjul, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die Deutsche Botschaft Dakar/Senegal.

    Gambia hat keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.

    Infrastruktur/Verkehr

    Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos und Fahrräder ohne Licht unterwegs.

    Zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma führt eine mautpflichtige Brücke über den Fluss Gambia. Das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Fluss Gambia nur mit einer Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.

    • Vermeiden Sie Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Führen Sie bei unbedingt Ihren Reisepass mit sich.
    • Seien Sie bei Reisen besonders vorsichtig.
    • Bei Reisen in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea Bissau.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant. Das Fotografieren oder Filmen von Sicherheitskräften (z.B. am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt.

    • Kleiden Sie sich nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.
    • Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie z.B. Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.
    • Fotografieren Sie andere Menschen nur mit deren Einverständnis.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Gambia strafbar und können mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Verkauf und Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt.

    Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

    Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.

    Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung von Staatspräsident Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.

    Die Haftbedingungen entsprechen in keinster Weise europäischem Standard.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dalasi (GMD), mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur selten gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der GMD nicht konvertierbar. In Gambia wird vorrangig bar bezahlt. In Geschäften, Restaurants kann nur in sehr wenigen Ausnahmen mit Debit (Girocard)-/Kreditkarte bezahlt werden. Es fallen zusätzliche Gebühren an. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Debitkarte Geld abgehoben werden, wobei jedoch eine Gebühr erhoben wird. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden. 

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise kostenlos für 21 bis 28 Tage erteilt wird.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss das Visum gebührenpflichtig beim gambischen "Immigration Department" verlängert werden.

    Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

    Erfassung biometrischer Daten bei Ein- und Ausreise

    Reisende müssen bei Ein- und Ausreise damit rechnen, dass ihre Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.

    Minderjährige

    Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.

    Dinge des täglichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt. Einige verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente (mit Inhaltsstoff Codein oder Diazepam) sind nach den gambischen Drogengesetzen verboten.

    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren streng.

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Pkw ändern sich regelmäßig. 

    Tiere

    Haustiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen: 

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. 

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in Gambia auf allen Ebenen und in allen Landesteilen einschließlich der Hauptstadt unzureichend und nicht annähernd mit einer Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es fehlt vielerorts an medizinischer Expertise, an adäquatem Material, Diagnostik und sicheren Therapeutika bei bedenklichen hygienischen Verhältnissen sowie fehlenden Rettungsketten. Im Ernstfall bieten einige wenige private Einrichtungen in der Hauptstadt eine Notfallversorgung an. Planbare oder nicht-dringliche Eingriffe und Diagnostik sowie Behandlungen sollten immer in Europa durchgeführt werden.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten, Ihren Impfschutz anpassen und Ihren Gesundheitszustand überprüfen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Passen Sie Ihr Verhalten dem Reiseland an. Vermeiden Sie verletzungsträchtiges Verhalten und nutzen alle Möglichkeiten der Krankheitsprävention, die im Folgenden genannt werden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Die überwiegend vorkommende Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen vorkommen.

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Gambia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Gambia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. 

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss den medizinischen Haftungsausschluss.
     

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten

    Einreise und Zoll - Visum

    Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
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    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

    Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

    Reduzierung der visumsfreien Aufenthaltsdauer

    Bei visumfreien Einreisen für touristische Aufenthalte ab dem 15. September 2026 wird von den zuständigen thailändischen Behörden eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen gewährt, siehe Einreise und Zoll.

    Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

    Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Ende Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart.

    Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel und Minenfelder eine zusätzliche Gefahr darstellen.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
    • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
    • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

    Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

    Terrorismus

    Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand können Anschläge selbst in Urlaubsgebieten nicht ausgeschlossen werden; dort kann es zu Sicherheitskontrollen und der Einrichtungen von Straßen-Check-Points kommen.

    In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.

    • Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. "Mondscheinpartys", besonders aufmerksam.
    • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall nächtlicher Ausgangssperren.  
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht. 
    Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik am König und dem thailändischen Königshaus kann als Majestätsbeleidigung strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird. 

    • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
    • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen sowie zur Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.

    Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

    In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

    Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

    In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.

    Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten vorgeblich lukrativer Arbeit nach Thailand gelockt und anschließend illegal in die Nachbarländer Myanmar, Laos und Kambodscha geschleust. Dort werden sie zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sog. „Scam Compounds" gezwungen, festgehalten und in vielen Fällen misshandelt. In der Grenzregion „Goldenes Dreieck“, an der Grenze zu Myanmar und Laos, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.

    • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
    • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
    • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
    • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
    • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
    • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
    • Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Stürme, Überschwemmungen und Erdrutsche

    Es herrscht tropisches Klima.
    Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
    Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.

    Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.

    • Wenn Sie sich in betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
    • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Erd- und Seebeben

    Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.

    Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Besonders Motorräder sind teilweise nicht haftpflicht- oder kaskoversichert. Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter. 

    In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
    Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
     

    • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
    • Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
    • Achten Sie auch als Fußgänger in besonderem Maße auf den Verkehr, zum Beispiel beim Überqueren von Straßen oder auf motorisierte Verkehrsteilnehmer auf den Fußwegen. Bürgersteige sind vielfach nicht vorhanden.
    • Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift „Taxi-Meter“ oder App-basierte Anwendungen, mit denen Taxis und andere Transportmöglichkeiten im Vorfeld zu einem festen Preis für eine bestimmte Strecke gebucht werden können und die Fahrer auch nachverfolgbar bleiben.
    • Beachten Sie bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen den geltenden Sicherheitshinweis sowiedie Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
    • Beachten Sie, dass bei Einreise per Linienflug nach Thailand auch die Ausreise per Linienflug erfolgen muss. Bei Einreise per Chartermaschine muss auch die Ausreise per Charterflug erfolgen. Eine Kombination der Reisewege kann bei Ausreise zu Zurückweisungen/Problemen beim Boarding führen.

    Führerschein

    Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand nicht anerkannt.
    Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
    Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe Rechtliche Besonderheiten - Majestätsbeleidigung.

    Beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen sollte auf angemessene bzw. vorgeschriebene Kleidung (bedeckte Schultern, lange Kleider bzw. lange Hosen, Ausziehen der Schuhe etc.) geachtet werden.

    LGBTIQ

    Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich und genießen vollständige Gleichstellung.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogen/Alkoholkonsum

    Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben. 

    Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt. 

    Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal. 

    An wichtigen buddhistischen Feiertagen und oft auch an Wahltagen gilt ein landesweites Verbot für den Verkauf von Alkohol sowie den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. An bestimmten Orten und Einrichtungen (z.B. Tempel, Krankenhäuser, Ämter und Behörden, Schulen und Bildungseinrichtungen, Tankstellen, Parks) ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

    • Beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.

    Majestätsbeleidigung

    Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.

    Diebstahl

    Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl "zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Prostitution

    Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach thailändischem Recht strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind. 

    Prostitution ist in Thailand verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten sind unter Prostituierten in Thailand stark verbreitet.

    Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum

    Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen. Siehe auchDrogen/Alkoholkonsum.

    Kleidungsvorschriften

    Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

    Fotografierverbot

    Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

    Drohnen

    Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (ca. 2.800 EUR).

    Strafverfahren

    Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht  deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.

    Rauchverbot/E-Zigaretten

    An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB. 
    E-Zigaretten sind in Thailand generell verboten: Neben der Einfuhr sind auch der Handel, Besitz und Konsum von E-Zigaretten jeder Art oder sonstigen Verdampfern verboten und können mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

    Gefährdung der öffentlichen Ordnung

    Die Gefährdung der öffentlichen Ordnung, durch z. B. aggressives, nach thailändischen Maßstäben unsittliches oder der thailändischen Kultur gegenüber respektloses Verhalten, kann mit der Rücknahme des Visums oder des visafreien Aufenthaltsprivilegs, der Abschiebung aus Thailand auf eigene Kosten und einem Wiedereinreiseverbot geahndet werden.

    Wohneigentum

    Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten, zumal der Erwerb von Grundeigentum, anders als in Deutschland, durch Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht möglich ist. So wird auch beim Erwerb von „Condos“ (Eigentumswohnungen) in der Regel kein Miteigentum am Grundstück begründet. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

    • Verständigen Sie ggf. die Polizei, auch wenn diese in vielen Fällen nicht im notwendigen Umfang ermittelt. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig. Die Mitarbeiter sprechen Englisch.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.

    Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
    Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.

    • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.
    • Lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie Ihre Kreditkarte verwenden. Geben Sie sie im Restaurant nicht aus der Hand.
    • Nutzen Sie Geldautomaten innerhalb von Bankgebäuden, achten Sie auf Ihre Umgebung und auf zusätzliche technische Geräte (manipulierter Karteneingabeschlitz, zusätzlich angebrachte Kamera zur Ausspähung der PIN etc.).
    • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Sieheauch Thailand Digital Arrival Card

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.

    Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.

    Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

    Thailand Digital Arrival Card

    Reisende, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen vor Ankunft in Thailand eine kostenlose digitale Einreisekarte („Thailand Digital Arrival Card“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens 3 Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt. 

    Nachweis finanzieller Mittel für den Aufenthalt

    Einreisende ohne Visum oder mit Touristenvisum müssen mindestens 20.000 THB (ca. 550 EUR) bzw. als Familie mindestens 40.000 THB (ca. 1100 EUR) - oder den jeweils entsprechenden Betrag in einer anderen Währung (z.B. EUR oder USD) - bei Einreise in bar nachweisen können. Es kommt gelegentlich zu stichprobenartigen Kontrollen, vor allem bei Reisenden, die häufig als Touristen einreisen oder länger bleiben. 

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise. 
    Reisende werden visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. 
    Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
    Bei Einreisen bis einschließlich 14. September 2026 auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
    Bei Einreisen ab dem 15. September 2026 wird ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen gewährt.
    Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die mögliche Anzahl der visumsfreien Einreise über internationale Flughäfen ist abhängig vom Reisezweck und wird durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. 
    Wenn Zweifel am Aufenthaltszweck aufkommen – z. B. bei touristischen Aufenthalten von insgesamt mehr als 180 Tagen pro Jahr - kann die Einreise verweigert werden.

    Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert nähere Angaben oder Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel. 

    Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

    Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen. 

    Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als e-Visum beantragt werden.Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

    Überschreitung des zulässigen Aufenthalts

    Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten ("Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. 
    Für "Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 THB (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 THB (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

    Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

    Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was ebenfalls zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

    Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

    • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
    • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
    • Beachten Sie, dass es jederzeit kurzfristig zu Schließungen der Landgrenzübergänge kommen kann.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Ein- und Ausfuhr von Devisen

    Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.

    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.400 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. 14.000 EUR) oder mehr (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) zu deklarieren. 

    Antiquitäten

    Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.

    Souvenirs

    Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. verboten.

    • Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf über das Washingtoner Artenschutzabkommen und die damit verbundenen Einfuhrbestimmungen zu informieren.

    Zigaretten

    Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
    Die Einfuhr sogenannter Verdampfer, z.B. E-Zigaretten (jeder Art), E-Barakus und Zubehör nach Thailand ist verboten, sieheReiseinfos – Rechtliche Besonderheiten – Rauchverbot/E-Zigaretten.

    Drohnen

    Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, Rechtliche Besonderheiten - Drohnen.

    Medikamente

    Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division erhältlich.

    Tiere

    Für die Einreise mit Haustieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office. Praktische Hinweise zu dem Thema finden sich auf den Webseiten der thailändischen Botschaften in Den Haag und Helsinki.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. 

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus angeraten. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie ggf. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlt dort auch gut ausgebildetes, Englisch bzw. Französisch sprechendes ärztliches Personal.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 3%, 96% entfallen auf die Malaria tertiana (P. vivax), 1% auf andere, auchP. knowlesi (insbesondere auf Little Koh Chang in der Andamanensee); Mefloquin-Resistenz wurde berichtet  Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt dieDTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig mittleres Risiko: Insel Little Koh Chang in der Andamanensee (in der Provinz Ranong, nahe der Grenze Myanmar liegend); Gürtel entlang der Grenze zu Myanmar, angrenzend an Gebiete mit hohem Malariarisiko in Myanmar, s. Karte.
    • Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes, einschl. Phuket, Koh Samui, Koh Phangan, Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Koh Lanta und andere Inseln
    • Malariafrei: Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Japanische Enzephalitis, Leishmaniose und Zikavirus-Infektionen. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In den Jahren 2004 bis 2006 gab es schwere Ausbrüche von Vogelgrippe, die durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel auf den Menschen übertragen werden kann. Mittlerweise wurden strenge Überwachungs- und Kontrollprogramme eingeführt. In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.   
    • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.   
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Melioidose ist eine bakterielle Infektion, die überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen übertragen wird. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszessbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.

    • Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.
    • Weisen Sie bei entsprechenden Symptomen auf Ihre Reise nach Thailand hin.

    Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) auch in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

    Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. 

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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  • Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

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    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Jemen – inklusive der Insel Sokotra - wird gewarnt.
    Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

    Sicherheitslage in der Region

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Die Sicherheitslage in der Region ist weiterhin volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Angriffen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Jemen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.

    Die Wiederaufnahme von Angriffen auf Schiffe, die unter saudi-arabischer Flagge im Roten Meer unterwegs waren, und die Angriffe auf Ziele in Saudi-Arabien durch die Huthis sowie die Gegenmaßnahmen Saudi-Arabiens haben die Sicherheitslage in den von den Huthis kontrollierten Gebieten weiter verschlechtert. 
    Erneute Angriffe der Huthis, von denen auch deutsche Staatsangehörige mittelbar betroffen sein können, sind nicht auszuschließen. Eine Intensivierung des Konflikts ist jederzeit möglich.
    Das Bundesministerium des Innern hat für deutsche Schiffe für das südliche Rote Meer, den internationalen Schifffahrtsweg durch die Meerenge Bab al-Mandab (eingeschlossen die Küstengewässer von Eritrea und Dschibuti), den Golf von Aden sowie die jemenitischen Küstengewässer und Häfen die Gefahrenstufe 3 festgelegt

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
    • Befolgen Sie besonders im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Meiden Sie militärische Anlagen möglichst weiträumig.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
    • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern. Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen ab.
    • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig und registrieren Sie sich beimMaritime Security Center.
    • Beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums des Innern auf der Seite der Bundespolizei zu Gefahrenstufen im internationalen Schiffsverkehr. 

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Jemen – inklusive der Insel Sokotra - wird gewarnt. 
    Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Siehe Aktuelles

    Terrorismus

    In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Weite Teile des Landes stehen nicht unter der Kontrolle der Regierung.
    Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie zu Sabotageakten an Infrastruktureinrichtungen.

    Entführungen sind in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen und können sich im ganzen Land ereignen. Auch Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete  Absichten/Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.

    • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Jemen reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts und auf eine in Jemen gültige Reise- und Krankenversicherung achten.
    • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Jemen zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
    • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Die Lage in Jemen bleibt im ganzen Land weiterhin äußerst volatil. Der Konflikt zwischen der Huthi-Miliz und der jemenitischen Regierung hat zuletzt wieder an Intensität zugenommen. Ende Juli 2026 verhängten die Huthis zudem eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien und griffen auch Ziele im Süden und Westen Saudi-Arabiens an. Nachdem die Separatisten des Südlichen Übergangsrates (STC) Ende 2025 zurückgedrängt wurden, stehen die südlichen Landesteile wieder vollständig unter der Kontrolle der jemenitischen Regierung. 

    Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht gegeben.

    Es kommt regelmäßig zu Versorgungsengpässen und Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen.

    Minengefahr

    Bei Reisen innerhalb des Landes und Fahrten abseits befestigter Straßen bestehen erhebliche Gefahren durch nicht eindeutig lokalisierte Minenfelder. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sanaa bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es insbesondere in den neuralgischen Konfliktgebieten mit Kampfhandlungen am Boden geben.

    Piraterie

    Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. In den Gebieten Bab al-Mandab und Golf von Aden werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen der Schleusung von Flüchtlingen von Somalia nach Jemen gemeldet. 

    • Beachten Sie den Sicherheitshinweis. Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
    • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen mit Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Teilen des Landes ab.
    • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig und nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vor.
    • Beachten Sie die Reisewarnung Somalia und die Gewässer um das „Horn von Afrika“.

    Kriminalität

    Die Kriminalität ist hoch. Waffen sind im Land durch den Konflikt weit verbreitet und so auch schwere Waffen im Besitz von Kriminellen.
    Es besteht landesweit eine sehr hohe Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen, Entführungen und Autodiebstählen zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.

    Natur und Klima

    Jemen liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und auch Vulkanausbrüchen (Jabal al-Tair, im Roten Meer) kommen kann.

    Das Bergland mit der Hauptstadt Sanaa hat ein gemäßigtes Klima, die Küstenebene am Roten Meer sowie südliche und östliche Provinzen ein feuchtheißes Tropenklima. Im Norden und Nordosten herrscht ein arides Wüstenklima.

    Vereinzelt ist mit Tropenstürmen (insbesondere an den Küsten) und intensiven Regenfällen vor allem in der Zeit von Juni bis September zu rechnen, die in den Bergen zu gefährlichen Sturzbächen und Überschwemmungen führen können.

    Im Sommer kommt es zu Sand- und Staubstürmen.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des im Fall einer Sturmwarnung.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuellesund Sicherheit

    Zuständige Auslandsvertretung

    Die deutsche Botschaft in Sanaa ist geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. 

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Sehr schlechte Straßenverhältnisse, Minengefahren und Tiere stellen neben der allgemeinen Lage zusätzliche große Gefahren im Straßenverkehr dar.
    Es gibt eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Überlandstraßen und Autobahnen wie auch Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.
    Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich, hinzu kommen eine fehlende Disziplin, schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen.

    Flüge kommerzieller Fluggesellschaften werden häufig kurzfristig annulliert oder umgeleitet. Das gilt sowohl für internationale Flüge in und aus Jemen als auch für Inlandsflüge und kann dazu führen, dass eine Ausreise (wie z.B. im Januar 2026 von der Insel Sokotra) tagelang nicht möglich ist.

    Überlandreisen sollten – wenn unbedingt erforderlich – allenfalls nur im Konvoi mit Allradfahrzeugen, erfahrenen ortskundigen Führern und einem tragfähigen Sicherheitskonzept erfolgen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Es besteht Fotografierverbot für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z. B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit, militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten, etc. Bevor Frauen fotografiert werden, sollte unbedingt ihr Einverständnis vorliegen. 

    Der islamische Glaube ist Teil der jemenitischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist strafbar.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Yemen-Rial (YER).

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Nein

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jemen ein Visum, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Jemen in Berlin beantragt werden muss.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Antiquitäten dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der General Authority for Antiquities aus Jemen ausgeführt werden.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Jemen ist kein Gelbfiebergebiet.

    • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Jemen ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. 

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 96%, der Anteil an der Malaria tertiana-Fällen (P. vivax) beträgt 3%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Die Gesundheitsversorgung und Malariasituation sind aufgrund anhaltender politischer Instabilität unsicher.

    Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

    Ganzjährig hohes Risiko: ganzes Land (Ausnahmen s. u.), einschl. Sana’a und der Insel Sokotra (Insel vor der Küste Somalias)

    Ganzjährig mittleres Risiko: Aufenthalte ausschließlich in der Wüste 
     

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera ist endemisch im Jemen. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land konsequent ab.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Filariasis,Rift-Valley-Fieber).

    • Achten Sie auf adäquaten Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Sanaa entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Es muss daher mit maximalen Einschränkungen der medizinischen Versorgung in und außerhalb der Hauptstadt Sanaa gerechnet werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

     

  • Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

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    Sicherheit

    Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.

    • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Venezuela.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Armensiedlungen (Favelas) sind besonders stark betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.

    Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist. 

    Im Zusammenhang mit Prostitution kommt es ebenfalls häufig zu Straftaten wie Diebstählen, Raub oder Überfällen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln (K.-o.-Tropfen). 

    Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle und andere Straftaten missbraucht. 

    Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.

    Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss - Waffen werden auch aus nichtigem Grund eingesetzt.

    Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen. 

    Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler“ missbraucht.

    Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Städte sollten aufgrund der Gefahr von Überfällen nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden. 

    Bei Fahrten mit dem Pkw sollten Navigations-Apps nur mit Vorsicht genutzt werden. In der Vergangenheit wurden Reisende über vermeintliche Abkürzungen unwissentlich in von bewaffneten Gruppen kontrollierte Stadtteile geführt. Aus Sicherheitsgründen sollten bevorzugt die Hauptverkehrsstraßen genutzt werden.

    Bank- und Kreditkartenbetrug ist in Brasilien weit verbreitet, darunter das Klonen von Karten an Geldautomaten und in Geschäften.  

    • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig - nutzen Sie keine Geldautomaten, wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint oder wenn daran sichtbare Veränderungen vorgenommen wurden.
    • Nutzen Sie Geldautomaten vor allem tagsüber an Werktagen und möglichst innerhalb der Bankfilialen, nicht auf offener Straße.
    • Prüfen Sie die am Automaten entnommenen Geldscheine auf Gültigkeit und wenden Sie sich umgehend an die Bank (oder die Polizei), sollte die Banknoten rosafarbene Markierungen aufweisen; es könnte sich um beschädigte oder gefälschte Scheine handeln.
    • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabbuchungen und lassen Sie bei Verdacht auf Missbrauch die Karte sofort (temporär) über die zentrale Sperr-Notrufnummer +49 116 116, oder in Kontakt mit Ihrer Bank sperren.
    • Nehmen Sie nach Möglichkeit noch eine weitere funktionierende Kreditkarte mit auf die Reise und bewahren Sie die Karten nicht am selben Ort auf.
    • Achten Sie vor der Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) darauf, dass der zu zahlende Betrag korrekt auf dem Display des Kartenterminals erscheint und bestehen Sie stets auf die Aushändigung des Zahlungsbelegs.
    • Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
    • Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren, (Mode-)Schmuck und sonstige Wertsachen; tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.
    • Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.
    • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
    • Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.
    • Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung).
    • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.
    • Führen Sie Überlandfahrten nicht in der Nacht durch - Sie verringern so Ihr Risiko, Opfer eines Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden. Unfälle werden nicht selten auch nur vorgetäuscht, um Helfer zum Anhalten zu bewegen und sie anschließend auszurauben.
    • Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.
    • Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.
    • Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.
    • Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.
    • Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
    • Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
    • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Rio de Janeiro

    Die Stadt Rio informiert über dieApp COR-Rio rundum über die aktuelle Lage in der Stadt, gibt Wetter- und Unfallwarnungen heraus und informiert z.B. über Großereignisse oder Straßensperrungen, Polizeiaktionen, etc.

    In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist nochmals gesteigerte Wachsamkeit geboten. 

    Außerdem ist eine Häufung von Fällen zu beobachten, bei denen Strandverkäufer oder Taxifahrer mithilfe manipulierter Kartenleseterminals (z.B. Displays ohne Anzeige des Betrags), durch gezieltes Ablenken (z.B. Display wird gegen das Sonnenlicht gehalten oder das Gerät funktioniert angeblich nicht und andere Verkäufer bieten ihres an) ein Vielfaches des vereinbarten Betrags abbuchen. 

    • Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in englischer Sprache in der App COR-Rio, wenn Sie sich in Rio de Janeiro aufhalten.
    • Zahlen Sie in Taxis und bei Standverkäufern bevorzugt in bar. Führen Sie nur kleinere Beträge bzw. das für den Tag benötigte Bargeld mit.
    • Beachten Sie darüber hinaus die obenstehenden weitergehenden Hinweise zu Kredit-/Debitkarten.
    • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
    • Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge.  

    Im Ausgehviertel Lapa sowie bei der häufig von Touristinnen und Touristen besuchten Veranstaltung „Pedra do Sal“ ereigneten sich zuletzt mehrere Fälle von durch Gelegenheits- bzw. vermeintlich romantischen Bekanntschaften verabreichten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln („K.-o.-Tropfen“), um die Opfer anschließend in deren Hotelzimmern bzw. Airbnb- oder ähnlichen Unterkünften auszurauben. 

    • Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung mit.

    Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die teils menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher zu diesen Zeiten gemieden werden.

    Insbesondere in den informellen Armensiedlungen (sogenannte „Favelas“), die von bewaffneten kriminellen Gruppen kontrolliert werden, kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen. 

    • Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher „Favelas“ von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.
    • Nehmen Sie nicht an geführten Touren oder „Party-Touren“ dorthin teil, auch wenn sie als sicher beworben werden.

    São Paulo

    In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz“, die zu den genannten Zeiten gemieden werden sollte. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten belästigen.

    Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen, auch tagsüber, nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil). 

    • Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.

    Der Nordosten Brasiliens

    Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen. 

    Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.

    Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit. 

    • Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.
    • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.
    • Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste. Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen. 

    Natur und Klima 

    Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch. 
    In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen.

    Baden, Surfen und Schwimmen im Meer

    An den Stränden der Metropolregion Recife kommt es immer wieder zu Haiangriffen. Die Warnhinweise auf den betroffenen Stränden sollten strikt beachtet werden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
    • Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz, zahlreiche Überlandbusverbindungen und einige wenige Eisenbahnverbindungen. In den Metropolen gibt es außerdem U- und Straßenbahnen.

    Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht.

    Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf manchen Autobahnen besteht Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann. 

    In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste. 

    Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.

    • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
    • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
    • Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet.

    Führerschein

    Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.

    Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogen

    Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.

    • Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen die Reise Finanzierung einer Reise angeboten wird.
    • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

    Sexualstraftaten

    Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

    Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.

    Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit

    Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. 

    • Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.

    Tier- und Pflanzenschutz

    Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter Tiere und Pflanzen.

    • Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.

    Besuch von Indigenenschutzgebieten

    Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.

    Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.

    Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.

    • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
    • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.
    • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:

    • touristische Aktivitäten,
    • Verwandtenbesuche,
    • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,
    • Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),
    • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.

    Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

    Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

    Minderjährige

    Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.

    Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ bietet die brasilianische Botschaft in Berlin ausführliche Hinweise.

    Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

    Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

    Deutsch-brasilianische Doppelstaater

    Für Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, gilt grundsätzlich, dass sie mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen.

    Um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, sollten deutsch-brasilianische Doppelstaater einen gültigen brasilianischen Reisepass mit sich führen. 

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Polícia Federal (nur auf Portugiesisch) und bei der für Sie zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland.

    Über die Ein- und Ausreise entscheiden die brasilianischen Grenzbeamten. 

    Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.

    Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten

    Reisende, die beabsichtigen von Brasilien in einen Drittstaat oder mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in diesen Drittstaat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. die Vorlage einer Reisekrankenversicherung oder der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zu erfüllen sind. 

    Besonders Südamerikareisende sollten sich über Einreisevoraussetzungen informieren, da einige Nachbarländer Brasiliens den Nachweis einer Gelbfieberimpfung (z. B. Ecuador) oder die Vorlage einer Reisekrankenversicherung (z. B. Argentinien) verlangen. 

    Eine Liste, welche Länder bei Einreise aus Brasilien eine Gelbfieberimpfung vorschreiben, finden Sie auf der Webseite der WHO.

    Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Weitere Hinweise bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

    Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden können, kann kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.

    Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.

    Einfuhrbestimmungen

    Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.

    Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel, bereits exportierten brasilianischen Alkohol und ausländische Zigarettenmarken, die nicht in Brasilien im Handel erhältlich sind. Die Einfuhr elektronischer Zigaretten und Verdampfer/Vaporisatoren, inklusive der Ersatzteile und E-Liquid, ist ebenfalls verboten.

    Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.

    Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.

    Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.

    Detaillierte Einfuhrbestimmungen erteilt die brasilianische Receita Federal (Portugiesisch) und die brasilianische Botschaft in London (Englisch).

    Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet diebrasilianische Botschaft in Berlin.

    Tiere

    Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen: 

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittstaaten kann der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern, siehe auch Einreise und Zoll - Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Brasilien ist in großen Zentren im privaten Sektor in der Regel gut und entspricht dem Stand der Technik und Wissenschaft. Medizinische Dienstleistungen können hier jedoch sehr kostenintensiv werden. Der öffentliche Sektor (SUS) ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen je nach Region unterschiedlich, aber im Schnitt schlechter ausgestattet. Hier kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Insbesondere in ländlichen Regionen nimmt die Qualität der Versorgung zum Teil stark ab. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. 
    Für Gelbfieber besteht ein hohes Risiko in den Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (inklusive der Hauptstadt Brasília), Espírito Santo, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Paraná, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Rondônia, Roraima, Santa Catarina, São Paulo, Tocantins und bestimmten Teilen von Bahia. Auch die Iguaçu-Fälle zählen zum Risikogebiet. 

    Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 19 %, 80% entfallen auf die Malaria tertiana (P. Plasmodium vivax), 1% auf andere. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

    • Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und Südwestens von Pará)
    • Mittleres Risiko: in den meisten Gebieten der Bundesstaaten Amapá, Pará und Rondônia sowie im Westen von Mato Grosso; Teile des Bundesstaates Amazonas; Stadtzentren von Boa Vista und Porto Velho; Flusskreuzfahrten mit Übernachtungen auf großen Kreuzfahrtschiffen.
    • Geringes Risiko: übrige Landesteile einschl. Pantanal, Iguaçu-Fälle und der Stadtzentren von Santarém, Macapá und Manaus (Ausnahmen s. o.)
    • Malariafrei: Städte Brasilia, Curitiba, Fortaleza, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Paulo und Vitória
       

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, (insbesondere in ländlichen Regionen im Norden und Nordosten), lymphatische Filariosen, Oropouche-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

    Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle von Rocky Mountain Spotted Fever, einer saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit, auf.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien (adäquate Kleidung, Repellentien) und suchen Sie Ihren Körper anschließend sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden.
    • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
       

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. In den tropischen Küstenregionen kannCiguatera, eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht, auftreten. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Es kommen zahlreiche Schlangen vor, wobei die meisten ungiftig sind. Giftige Schlangen kommen insbesondere im Amazonasbecken vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline in Großstädten i.d.R. verfügbar sind, es jedoch zu Versorgungsengpässen kommen kann.
    • Sollten Sie von einem Hund oder einer Schlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. 

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. 

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. 

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

    Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommen kann. 

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Kampfhandlungen

    Sicherheit – Innenpolitische Lage

    Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen)

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. 

    Kampfhandlungen

    Seit Ende August 2026 sind im Großraum Kyjiw verstärkt russische Drohnenangriffe zu verzeichnen, die regelmäßig auch tagsüber zu langanhaltenden Alarmen führen. 
    Machen Sie sich mit den geltenden offiziellen Sicherheits- und Alarmsystemen vertraut.

    In der Ukraine finden Kampfhandlungen statt. Es kommt fast täglich zu russischen Luftangriffen mit Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen; alle Landesteile können betroffen sein. Dabei werden kritische Infrastruktur (z.B. Energieinfrastruktur, Verkehrsknotenpunkte) sowie zivile Ziele verstärkt angegriffen.

    Der Luftraum ist geschlossen; Ein- und Ausreisen sind nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten gelten nächtliche Ausgangssperren, die je nach Sicherheitslage auch kurzfristig angepasst werden können.

    Die Deutsche Botschaft nimmt bis auf Weiteres nur eingeschränkt konsularische Aufgaben wahr; Details können der Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sind sehr begrenzt.Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

    Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 23 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte in die Ukraine reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
    • Richten Sie eine ukrainische Warn-App auf Ihrem Smartphone ein, um sich auf Luftalarme vorzubereiten; wählen Sie Ihren Aufenthaltsort in der Ukraine, um Alarmierungen zu erhalten. Machen Sie sich mit den örtlichen Schutzvorkehrungen vertraut und vergewissern Sie sich stets über die Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
    • Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren. Halten Sie Ausgangssperren unbedingt ein.
    • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

    Innenpolitische Lage

    Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Die Kampfhandlungen konzentrieren sich auf den Osten und den Süden der Ukraine. In den letzten Monaten haben die russischen Luftangriffe erneut an Intensität zugenommen. Im ganzen Land kommt es zu Angriffen mittels Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen, und auch regelmäßig zum Beschuss ziviler Infrastrukturen (wie z.B. Verkehrsknotenpunkten) und Wohnbebauung. Drohnen und Marschflugkörper, die unbeabsichtigte Ziele treffen, oder herabfallende Trümmerteile stellen überall eine Gefahr für Reisende dar.  

    In den im Westen des Landes gelegenen OblastenWolhynien, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk undTscherniwzi sind Frequenz und Intensität der Luftangriffe zwar deutlich geringer ausgeprägt als in den anderen Landesteilen, dennoch kommt es aber auch hier immer wieder zu Angriffen. Ziele der Angriffe in diesen sieben Oblasten betrafen bisher vornehmlich, aber nicht ausschließlich Objekte der ukrainischen Energieinfrastruktur; auch zivile Ziele wurden getroffen. Die Anflugzeit russischer Angriffswaffen auf die westlichen Regionen der Ukraine ist dabei in der Regel länger als in der Ostukraine.

    Im gesamten Land besteht die Gefahr nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch. 

    Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson

    Am 4. Oktober 2022 hat Russland die OblasteLuhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich. 
    Konsularischer Schutz kann dort nicht gewährt werden.

    Krim

    Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Besuchserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
    Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
    Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
    Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

    Kriminalität

    Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung besteht landesweit ein ständiges, erhöhtes Gewalt- und Kriminalitätsrisiko.

    Natur und Klima

    Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.

    Die Temperaturen können im Winter teils unter -20°C fallen. Russische Angriffe auf das Energienetz führen zu Stromausfällen oder Notstromabschaltungen, welche auch die Wärme- und Wasserversorgung beeinträchtigen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

    Infrastruktur/Verkehr

    Die ukrainischen Behörden haben im Januar 2026 aufgrund massiver russischer Luftangriffe auf die Energie- und Wärme-Infrastruktur des Landes den Energienotstand ausgerufen, dieser gilt fort. Die Versorgung mit Strom, Wärme, Gas und Wasser unterliegt insbesondere in der Zentral- und Ostukraine immer wieder starken Beeinträchtigungen, die auch nach Ende der Heizperiode andauern. Versorgungsausfälle können sich auf mehrere Tage, in Einzelfällen auch auf mehrere Wochen erstrecken. Auch in von den Kriegshandlungen weniger betroffenen Landesteilen können russische Angriffe auf das Energienetz zu Stromausfällen oder Notstromabschaltungen mit teils kurzer Vorankündigung führen. In der kalten Jahreszeit können die Tiefsttemperaturen auf unter - 20 °C fallen.

    Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Die ukrainische Bahninfrastruktur ist Ziel von russischen Luftangriffen, um Nachschubwege zu stören. In der Regel werden diese Schäden zeitnah instandgesetzt, es kommt aber oftmals zu erheblichen Verspätungen im Personenschienenverkehr. Reisende sollten insbesondere bei kalten Temperaturen auf Verzögerungen vorbereitet sein. Im Januar 2026 wurde erstmalig in einem frontnahen Bereich im Oblast Charkiw ein ukrainischer Personenzug angegriffen. Bei diesem Angriff wurden auch Zivilisten getötet und verletzt. 

    Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt.

    In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.

    Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.

    Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.

    Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes wird stets ein Strafmandat erteilt, das vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlt werden muss.

    • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
    • Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
    • Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
    • Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
    • Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
    • Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in ukrainischer Sprache (möglichst mit notarieller Beglaubigung und Apostille) mit sich führen.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in der Ukraine nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ+-Personen nimmt besonders seit Beginn der russischen Vollinvasion zu. Dennoch bestehen, auch aufgrund der eindeutigen Positionierung der Kirchen, in der Gesellschaft weiterhin deutliche Vorbehalte gegen LGBTIQ+-Personen. Gelegentlich kommt es im Zusammenhang mit LGBTIQ+-Veranstaltungen zu Besetzungen von Veranstaltungsorten und körperlichen Angriffen auf Teilnehmende. Die Polizei ist beim Schutz der Veranstaltungen in der Regel kooperativ, allerdings mangelt es häufig an anschließender Strafverfolgung. LGBTIQ+-Organisationen berichten weiterhin über vereinzelte homophobe Gewalttaten.

    Der jährliche Kyiv Pride (Equality March) fand seit Beginn der Vollinvasion 2022 nur in deutlich reduziertem Umfang statt. Davor konnten auch in anderen Städten öffentliche LGBTIQ+-Veranstaltungen (Odessa, Cherson, Krywy Rih, Saporishshja u.a.) nur unter erheblichem Polizeischutz durchgeführt werden.

    In den von Russland kontrollierten Gebieten einschließlich der Krim haben sich die Bedingungen für LGBTIQ+-Personen drastisch verschlechtert, u.a. aufgrund der dortigen strafrechtlichen Verfolgung von „homosexueller Propaganda“. Transgender-Personen werden dort als psychisch krank stigmatisiert und diskriminiert.

    • Seien Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in der Öffentlichkeit zurückhaltend und vermeiden Sie den sichtbaren Austausch von Zärtlichkeiten.
    • Im Zusammenhang mit LGTBIQ+-Veranstaltungen folgen Sie den Ratschlägen der Veranstalter und verzichten Sie auf Sichtbarkeit vor und nach der Veranstaltung, auch durch Verzicht auf Symbolik.
    • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ+.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft; es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 EUR Strafe oder Führerscheinentzug für drei bis vier Jahre geahndet werden.

    Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für vier bis fünf Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10 bis15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen, die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1.000 EUR und mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen.

    Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.

    Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.

    • Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren.
    • Halten Sie sich von Drogen fern.
    • Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen.
    • Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.

    Geld/Kreditkarten

    Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Bargeldversorgung in der Ukraine inklusive der Geldautomaten nicht überall sichergestellt. Landeswährung ist die Hrywna (UAH).

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja.
    • Vorläufiger Reisepass: Ja.
    • Personalausweis: Nein.
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein.
    • Kinderreisepass: Ja.

    Anmerkungen: 

    Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

    Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze bzw. bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss dabei gerechnet werden.

    Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten wird ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert.

    Hinweis für ehemalige ukrainische Staatsangehörige:  Ehemalige ukrainische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, sollten bei Reisen in die Ukraine die Original-Ausbürgerungsbescheinigung mitführen. Bei Kontrollen kann so belegt werden, dass die Person ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je 180 Tage kein Visum. 
    Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. 
    Wer sich länger als 90 Tage am Stück in der Ukraine aufhalten möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.

    Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

    Finanzierungsnachweis

    Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit plus fünf Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Dezember 2025) ein Betrag von ca. 1.190 EUR monatlich oder ca. 40 EUR pro Tag plus ca. 200 EUR. Als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen.

    • Führen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

    Krankenversicherungspflicht

    Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

    HIV-Test

    Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

    Einreise mit Kfz

    Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen. Als Nachweis für die rechtmäßige Fahrzeugnutzung, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.

    Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Aufenthaltsverlängerung

    Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

    Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk

    Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang oder die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseiten entnommen werden:

    Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts ist strafbar.

    Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

    Einfuhrbestimmungen

    Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine.

    Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an den Staatlichen Zolldienst der Ukraine, Tel.: +380 44 481 20 41, E-Mail: zvernennya@customs.gov.ua oder schreiben Sie eine Mitteilung im Beschwerdebearbeitungssystem.

    Der ukrainische Zoll kann mitgeführtes Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet wurden.

    • Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.

    Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.

    • Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

    Ein- und Ausfuhr von Devisen

    Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 EUR (oder Äquivalent dieser Summe in anderer, auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar, Schecks oder in Bankedelmetallen ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüberhinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 EUR ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

    Einfuhr von Fahrzeugen

    Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 30 Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als 30 Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).

    Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine

    Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

    Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:

    • Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
    • Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
    • Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.

    "Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
    In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilen die lokalen Behörden.

    Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.

    Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.

    Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

    Tiere

    Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

    Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein maximal zehn Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.

    Gesundheit

    Impfschutz

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.

    HIV/AIDS

    Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis

    Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. Borreliose übertragen.

    • Suchen Sie den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen Sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In der Ukraine treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Radioaktive Risiken

    Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich.

    • Verzehren Sie aus Vorsorgegründen keine Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sowie einheimische Milchprodukten aus den belasteten Regionen. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Vor Reisen 

    • in die Region Extrême-Nord,
    • in die Grenzgebiete zu Nigeria, Tschad und zur Zentralafrikanischen Republik (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
    • in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
    • zur Halbinsel Bakassi und Umgebung

    wird gewarnt.

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, die Region Extrême-Nord zu verlassen.

    Von Reisen in die Regionen Adamaoua und Nord wird abgeraten.

    Terrorismus

    In den anglophonen Regionen North-West und South-West dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an, die Todesopfer und Verletzte fordern. Dies betrifft auch die Halbinsel Bakassi. Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen.

    In der Region Extrême Nord kommt es zu Angriffen und Selbstmordanschlägen von islamistischen Terrorgruppen. Zudem besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Dies betrifft auch die Hauptstadt der Region Maroua sowie die Grenzgebiete zu Nigeria und Tschad.
    In den nigerianischen Bundesstaaten Borno und Adamawa auf der anderen Seite der Grenze gilt weiterhin eine Teilreisewarnung aufgrund der schlechten Sicherheitslage. Auch für den Bereich des Grenzgebiets auf der Seite des Tschad gilt eine Teilreisewarnung. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Für die Zentralafrikanische Republik besteht eine Reisewarnung. Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. 

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und verlassen Sie insbesondere die Region „Extrême-Nord“, sollten Sie sich dort aufhalten.
    • Verfolgen Sie lokale Medien hinsichtlich möglicher kurzfristiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens und beachten Sie nächtliche Ausgangssperren.
    • Seien Sie im gesamten Land besonders aufmerksam und vorsichtig.
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda. 

    Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
    • Informieren Sie sich über internationale und lokale Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
      Sollten Sie sich in einer Stadt aufhalten, in der es zu Protestaktionen kommt, suchen Sie einen sicheren Ort auf und bleiben Sie dort.
    • Sehen Sie von Grenzübertritten auf dem Landweg ab.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in Großstädten wie Jaunde, Duala, Ngaoundéré und Bafoussam besteht ein erhöhtes Risiko bewaffneter Überfälle und Diebstähle. In den nördlichen Landesteilen besteht eine hohe Gefahr für Entführungen, siehe Terrorismus.

    In abgelegenen Gebieten, außerhalb der großen Ballungsräume und der diese verbindenden Verkehrsachsen besteht ein erhöhtes Risiko für kriminell motivierte Entführungen.

    Vor Feiertagen steigt die Zahl der Diebstähle und Raubüberfälle vor allem in Ballungsgebieten erfahrungsgemäß deutlich an. Das Entreißen von Taschen durch Motorradfahrer ist verbreitet. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals höher.

    Kleinkriminalität wie Diebstähle kommen auch in Zügen, Bussen und Taxis vor. Insbesondere bei Sammeltaxis besteht das Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können.

    An unbelebten Strandabschnitten von Badeorten kann es zu Raubüberfällen kommen. Manche Kriminelle täuschen durch das Tragen von Uniformen vor, Sicherheitskräfte zu sein.

    Betrugsversuche über das Internet sind auch in Kamerun verbreitet.

    • Seien Sie in der Öffentlichkeit und an touristischen Sehenswürdigkeiten besonders aufmerksam.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Verzichten Sie auf die Mitnahme von Wertgegenständen oder Schmuck.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit und verteilen es auf verschiedene Taschen.
    • Vermeiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Bewegungen zu Fuß, bleiben Sie auf gut beleuchteten Straßen.
    • Seien Sie bei Fahrten über Land besonders vorsichtig.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand und verhalten Sie sich ruhig.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Halten Sie Taxis nicht an der Straße an, sondern bestellen Sie sie z.B. über Ihr Hotel.
    • Erwägen Sie die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Fahrers für die Zeit Ihres Aufenthalts.
    • Halten Sie Türen und Fenster verschlossen und verriegelt, insbesondere nachts.
    • Vergewissern Sie sich bei Sicherheitsbeamten der Polizei und Gendarmerie der Echtheit durch Vorlage des Dienstausweises und kontaktieren Sie ggf. die deutsche Botschaft.
    • Seien Sie bei unbekannten E-Mailadressen, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Der Mount Cameroon in der Region South-West (siehe Teilreisewarnung) ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum sowie ggf. auch aus anderen Seen können giftige Gase austreten, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führen.

    Der südliche Teil Kameruns gehört zum tropischen Regenwaldgürtel, der Norden hat Steppenklima mit kurzer Regenzeit und großen Temperaturschwankungen. Dazwischen gibt es eine Zone mit Savannenklima und längerer Regenzeit.

    Während der Regenzeit von März bis November kann es zu starken Regenfällen und heftigen Gewittern, zu Überflutungen und Erdrutschen kommen. Straßen oder Flussüberquerungen können unpassierbar werden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums zu Erdbeben und Vulkanen vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein großes Straßennetz, dessen Zustand jedoch mangelhaft ist. Zahlreiche Straßen auch innerhalb der Städte sind nicht asphaltiert. Überlandbusse sind oft in sehr schlechtem Zustand. Von ihrer Nutzung wird dringend abgeraten. Generell sollte jedes öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen auf den technischen Zustand und die Fahrtauglichkeit des Fahrers geprüft werden.

    Die touristische Infrastruktur hat keinen hohen Standard. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine unzuverlässige Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Auto weiter in den Norden. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxis (Motorräder) die Autotaxis.
    Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.
    Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von Lastwagen, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.

    Bei Autofahrten ist mit Polizeikontrollen zu rechnen, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen können. 
    Wegen der allgemein sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden. 

    • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
    • Nehmen Sie möglichst einen Fahrer.
    • Unterlassen Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Seien Sie bei Kontrollen geduldig.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    In Kamerun sind homosexuelle Handlungen nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt. In der Praxis werden homosexuelle Handlungen nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen strafrechtlich verfolgt. Dies kann auch Ausländer betreffen. Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert und geächtet. Gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen kommen häufig vor.

    Rechtliche Besonderheiten

    Für offizielle Gebäude wie Ministerien, Präsidentenpaläste, Flughäfen, Häfen, Brücken, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und Telekommunikationsanlagen besteht ein Fotografierverbot, das streng durchgesetzt wird.

    Auch das Fotografieren offizieller Fahrzeugkolonnen, insbesondere des Staatspräsidenten, ist verboten. Sollte sich eine Fahrzeugkolonne des Staatspräsidenten nähern, müssen sich Fußgänger mit dem Rücken zur Straße stellen.
    Es ist verboten, den Präsidenten und seine Familie zu beleidigen.

    Das Tragen von Uniformen oder Tarnkleidung (Camouflage) ist in Kamerun verboten; Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen.

    • Fragen Sie vor dem Fotografieren um Erlaubnis, wenn Sie Personen fotografieren möchten.
    • Sollten Sie festgehalten werden, bestehen Sie auf Ihr Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft in Jaunde aufzunehmen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist möglich. Kreditkarten werden in besseren Hotels und einzelnen Supermärkten akzeptiert. Die Mitnahme von Bargeld in EUR zum Wechseln in Landeswährung ist empfehlenswert.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.

    Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). 
    Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Flugreisende müssen eine App aus dem jeweiligen App Store (CMR Customs Declaration App) herunterladen und eine Zollerklärung ausfüllen. Dies wird zunehmend schon beim Einchecken am Flughafen verlangt.

    Bei Ein- und Ausreise ist der gelbe WHO-Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorzulegen.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. 

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. 

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das online als E-Visum beantragt werden muss. Nach Prüfung erhält man einen QR-Code. Es wird empfohlen, einen Ausdruck mit sich zu führen, da die Bewilligung der Einreise regelmäßig beim Einsteigen in das Flugzeug durch die Fluggesellschaft geprüft wird. Sollte ein Ausdruck nicht vorgelegt werden können, kann es zur Verweigerung der Mitnahme kommen. Der konkrete Visumseintrag in den Pass erfolgt bei Einreise bei Vorlage des QR-Codes. 

    Eine Visumverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

    Minderjährige

    Für Minderjährige sollte ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
    Bei Ein- und Ausreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist angeraten, eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, sollte außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Dokumente sollten in französischer, hilfsweise englischer, Sprache vorgelegt werden.

    Alleinreisende Minderjährige, die als „unbegleitete Minderjährige (UNMR)“ durch kommerzielle Fluggesellschaften befördert werden, sollten unbedingt bei Ankunft in Kamerun durch den/die Inhaber der elterlichen Sorge bzw. von denen bevollmächtigten Personen abgeholt werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
    Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 XAF, die Ausfuhr bis zu einem Betrag von 25.000 XAF erlaubt und bei Reisen in ein zur Franc-Zone gehörendes Land unbeschränkt möglich.

    Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Devisen ab einem Gegenwert von 1 Mio. XAF (ca. 1.524,50 EUR) müssen bei Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von (Jagd-)Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder den Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen.

    Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise mit Holzschnitzereien wird eine Steuer gefordert (10 % des Kaufpreises).

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin-, als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.

    Tiere

    Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen wird ein internationaler Impfpass benötigt. Ferner wird eine tierärztliche Bescheinigung in französischer Übersetzung verlangt, aus der sich ergibt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft, vor der Impfung untersucht und insgesamt für gesund befunden wurde; die Tollwutimpfung muss mindestens 20 Tage alt sein.

    Bei Ausfuhr von Hunden und Katzen kann ein örtlicher Tierarzt die für die EU benötigte Titerbestimmungen, Untersuchungen und Impfungen durchführen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem 12. Lebensmonat bei Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll, sieheEinreise und Zoll – Anmerkungen.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. 

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden insbesondere in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In der Hauptstadt Jaunde werden zwar immer wieder Fälle diagnostiziert, die eigentlichen Infektionen haben aber bisher höchstwahrscheinlich an der Küste stattgefunden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durchPlasmodium falciparum) beträgt über 99%. EineKarte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung 

    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. 

    Sexuell übertragene Krankheiten

    Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher. 

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera-Fälle treten regelmäßig im ganzen Land auf, besonders aber im Norden und in Douala. Wiederholt kommt es auch zu größeren Epidemien. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, siehe Schistosomiasis.

    • Baden Sie nicht in Süßwassergewässern.

    Hepaptits A, B und C und Tuberkulose

    Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.

    Meningokokken-Krankheit (ACWY)

    Im Norden und teils auch im Nordwesten treten vor allem während der Trockenzeit Epidemien der bakteriellen Meningokokken-Krankheit auf, siehe Meningokokken.

    Weitere Krankheiten

    An weiteren Krankheiten kommen Filariosen, Loa Loa, Onchozerkiasis, Leptospirose und Tollwut vor.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischen Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird ausnahmslos Barzahlung im Voraus verlangt.

    In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. 

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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