CDC USA

Travel Notices - CDC Travelers' Health

Travel notices are designed to inform travelers and clinicians about current health issues related to specific destinations. These issues may arise from disease outbreaks, special events or gatherings, natural disasters, or other conditions that may affect travelers’ health. Travel Notices - CDC Travelers' Health
  • Level 1 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in Kenya
    The Kenyan Ministry of Health has confirmed an imported case, as well as other linked cases, of Ebola disease caused by Bundibugyo virus in Nairobi, Kenya.
  • Level 2 - Yellow Fever in Ghana
    There is an outbreak of yellow fever in the Upper West Region of Ghana. Travelers to the Upper West Region should take steps to prevent yellow fever by getting vaccinated at least 10 days before travel and taking steps to prevent mosquito bites.
  • Level 2 - Yellow Fever in Colombia
    An increased number of cases of yellow fever have been reported in Colombia.
  • Level 1 - Global Dengue
    Dengue is a year-round risk in many parts of the world, with outbreaks commonly occurring every 2–5 years. Travelers to risk areas should prevent mosquito bites. Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu, Cuba, Ecua Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu, Cuba, Ecuador, including the Galápagos Islands, Panama
  • Level 2 - Global Polio
    Some international destinations have circulating poliovirus. Before any international travel, make sure you are up to date on your polio vaccines. Country List : Afghanistan, Algeria, Benin, Cameroon, Chad, Côte d'Ivoire (Ivory Coast), Democratic Republic of the Congo, Niger, Nigeria, Pakistan, Somalia, Yemen, Sudan, Angola, Ethiopia, Republic of South Sudan, Djibouti, Germany, United Kingdom, including England, Scotland, Wales, and Northern Ireland, Papua New Guinea, Central African Republic, Tanzania, including Zanzibar, Laos, Namibia, Mali, Malawi, Zambia, Togo, Israel, the West Bank and Gaza
  • Level 1 - Hepatitis A in Costa Rica
    There is an outbreak of hepatitis A (HAV) in Costa Rica. Most cases have been reported in San José province.
  • Level 2 - Chikungunya in Nicaragua
    There is an outbreak of chikungunya in Nicaragua. You can protect yourself by preventing mosquito bites.
  • Level 2 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in the Democratic Republic of the Congo and Uganda
    CDC recommends practicing enhanced precautions for travel to Uganda or to provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) not affected by the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak. Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda
  • Level 1 - Paratyphoid Fever in Yemen
    Cases of paratyphoid fever are being reported in returning travelers from Yemen. You can prevent paratyphoid fever by practicing safe eating and drinking habits.
  • Level 1 - Diphtheria in Sub-Saharan Africa
    There are outbreaks of diphtheria in several countries in Africa. Vaccination against diphtheria is essential to protect against the disease. Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senega Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

    Einschließlich Französische Überseegebiete

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Am 17. und 24. Oktober 2026 kam es bei landesweiten Protesttagen an verschiedenen Orten in Frankreich teils zu gewalttätigen Ausschreitungen. Weitere Demonstrationen und ggf. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

    Darüber hinaus hat der Gewerkschaftsbund CGT für den 5. November 2026 einen Generalstreik angekündigt. Vier Eisenbahnergewerkschaften haben an diesem Tag ebenfalls zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. In diesem Zusammenhang muss landesweit mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden. Diese können insbesondere den Bahnverkehr (Zugausfälle und Verspätungen) sowie die Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen, Schulen und Geschäfte betreffen. Reisenden wird empfohlen, sich fortlaufend bei vertrauenswürdigen Nachrichtenquellen, wie zum Beispiel den Internetauftritten der örtlichen Polizeipräfekturen sowie den offiziellen Social-Media-Kanälen der französischen Behörden über die aktuelle Lage in ihrem Reisegebiet zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche Ausgangssperren und weitere kurzfristig angeordnete Maßnahmen.

    • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen, wenn möglich.
    • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte. 

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt. 

    Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Seit Juni 2026 gilt die mittlere von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= vigilance renforcée).

    Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.

    Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
    • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
    • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Korsika

    Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Neukaledonien

    Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften. Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. 

    • Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

    • Versichern Sie sich, besonders im Vorfeld einer Individualreise, ob Ihre gebuchte Unterkunft tatsächlich geöffnet hat.

    • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.

    • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
    Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
    Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.

    Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.

    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
    • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
    • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
    • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs. Bei Übernachtung im Wohnmobil/Wohnwagen auf Autobahnraststätten werden Reisende regelmäßig Opfer von Diebstählen und Überfällen, die auch unter Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln begangen werden.
    • Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

    Natur und Klima

    Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr

    Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
    In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

    Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
    Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

    In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

    Busch- und Waldbrände

    Im gesamten Süden, dem Westen Frankreichs sowie auf Korsika ist die Waldbrandgefahr vor allem während der Sommermonate hoch. Das gilt insbesondere für Orte, die nah an ausgetrockneten Bereichen mit leicht entzündbarem Material wie Bäumen und Unterholz liegen. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen. 
    Informationen über aktuelle Waldbrände finden Sie auf der Webseite und App von Feux de forêts et d’espaces naturels.

    Tropenstürme in den Überseegebieten

    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.

    Erdbeben und Vulkane

    Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Feuerwehr, der Sicherheits- und Rettungskräfte und der lokalen Behörden.
    • Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, so dass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
    • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
    • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der WebsiteBison Futé.
    • Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich und laden Sie es immer vollständig auf. Das französische Warnnetzwerk FR-Alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Notfall, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden – stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Ihr Mobiltelefon nicht ausgeschaltet ist.
    • Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. 

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf Weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig. 

    Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch. 

    Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

    Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. 

    Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, sieheEinreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).

    Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete

    Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.

    Infrastruktur/Verkehr

    Seit 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF. Bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften sind Bußgelder zu zahlen.

    Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen finden sich z.B. auf RATP.
    Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.

    Auf verschiedenen Autobahnen wurden Free-Flow-Mautbrücken in Betrieb genommen. Es handelt sich dabei um ein schrankenloses Mautsystem, bei dem die amtlichen Kennzeichen der unter der Mautbrücke passierenden Fahrzeuge mithilfe von Kameras erfasst werden. Wer keine Mautbox hat oder beim Autobahnbetreiber zur automatischen Zahlung (z.B. Kreditkarte) registriert ist, muss die Maut ohne Aufforderung im Nachhinein innerhalb von 72 Stunden begleichen. Die Autobahnbetreiber informieren auf ihren Webseiten über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten für die Autobahnen A4 (Mautstelle Boulay), A13/14 (in französischer und englischer Sprache) und für die A79 (in mehreren Sprachen, darunter Deutsch) Ausführliche Informationen in deutscher Sprache gibt das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite.

    Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
    An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire“), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point“) - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
    Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
    Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
    Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

    In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch Crit’Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

    Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot. Seit 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden. Seither ist das Rauchen in öffentlichen Parks und Gärten, an Stränden, die an Badegewässer angrenzen, an Bushaltestellen (insbesondere überdachten) sowie im Umfeld von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. 

    Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR. 

    Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

    • Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac“) zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Reisen in die französischen Überseegebiete

    Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen gültig sein.
    Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
    • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

    Minderjährige

    Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
    Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
    Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. 
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Zika-Virus-Infektion

    Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

    Medizinische Versorgung

    In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

    Französische Überseedépartements

    Aktuelles

    2026 besteht in Französisch-Guyana ein Ausbruch von Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt eine Impfung gegen Chikungunyafieber. Die Impfung ist entsprechend STIKO-Empfehlung für Personen ab 12 Jahren empfohlen, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

    Zika-Virus-Infektion

    Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    HIV/AIDS

    In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Französisch-Guayana

    Impfschutz

    Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A empfohlen, nach individueller Indikation auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. 

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

    • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

    In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

    • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

    Martinique

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Chikungunya-, Denguefieber und Hepatitis B empfohlen.

    Guadeloupe

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    St. Barthélemy

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    St. Martin

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    Französisch-Polynesien und Neukaledonien

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    La Réunion

    Impfschutz

    Für die Einreise nach La Reúnionsind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    Mayotte

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation auch gegen Denguefieber, Chikungunyafieber und Hepatitis B empfohlen. 

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Sicherheit

    Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

    Terrorismus

    Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.

    • Vermeiden Sie, alleine und abseits von Straßen zu reisen.
    • Unternehmen Sie Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern.
    • Erkundigen Sie sich ggf. tagesaktuell nach der Sicherheitslage für Touren bei den marokkanischen Polizeibehörden.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. 

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und den sozialen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.
    • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.

    Grenzregion zu Algerien

    Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

    Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

    Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

    Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.

    • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.

    Westsahara

    Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.

    Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel ("Blindgänger").

    Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.

    • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.

    Rif-Gebirge

    Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.

    • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
    • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.

    Kriminalität

    Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen. 

    Besondere Wachsamkeit ist in den Medinas geboten. Reisenden wurden von Mopedfahrern offen getragene Taschen, Handys o.ä. mit Gewalt entrissen. Verletzungen werden dabei in Kauf genommen. 

    • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
    • Bringen Sie alle kriminellen Vorkommnisse stets bei der Polizei zur Anzeige.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
    • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen -  besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.

    In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu starken Schneefällen, Überflutungen und entsprechend zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Informieren Sie sich über die aktuelle Wetter- und Gefahrenlage auf der Webseite der Generaldirektion für Meteorologie (GDM). Unter dem Stichwort „Vigilance générale“ finden Sie dort eine in den jeweiligen Warnstufen gekennzeichnete, interaktive Landkarte.
    • Informieren Sie sich auf der Webseite ADMtrafic.ma über gesperrte Streckenabschnitte oder Umleitungen.
    • Informieren Sie sich vor einer Reise in den lokalen und sozialen Medien. Weitere Informationen bieten auch „Le Matin“ in französischer Sprache und Hespress in englischer Sprache.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

    Reiseinfos

    Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.

    Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.

    Infrastruktur/Verkehr

    Siehe Aktuelles

    Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.

    Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

    • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
    • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
    • Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.

    Führerschein

    Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.

    Außereheliche Beziehungen sind strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.

    Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

    Streunende Hunde

    Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt, siehe auchGesundheit – Tollwut.

    • Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen streunender Hunde; nähern Sie sich diesen in keinem Fall.

    LGBTIQ

    Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

    • Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.

    • Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Debitkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: ja
    • Vorläufiger Reisepass: ja
    • Personalausweis: nein
    • Vorläufiger Personalausweis: nein
    • Kinderreisepass: ja

    Anmerkungen:

    Die Einreise nach Marokko ist nicht mit Personalausweis möglich (auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen). Reisende, die sich nur mit Personalausweis ausweisen können, werden von den Grenzbeamten zurückgewiesen und müssen den nächstmöglichen Rückflug antreten. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Einreise nach Marokko wird auch dann verweigert, wenn der Reisepass beschädigt oder die maschinenlesbare Zeile unvollständig ist.

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausreise aus Marokko mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich. 

    Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses, mit dem die Einreise nach Marokko erfolgt, mit sich zu führen. Eltern sollten vorsorglich auch die Geburtsurkunden/beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder mitnehmen, um ggf. die Elterneigenschaft nachzuweisen.

    • Bei weiteren Fragen zu Einreisevoraussetzungen kontaktieren Sie die zuständige Auslandvertretung Marokkos.

    Deutsch-marokkanische Doppelstaater

    Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in der Regel auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

    Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern deutsch-marokkanischen Doppelstaatern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz mitgeführt wird. 

    • Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres deutschen Reisepasses und beantragen Sie frühzeitig einen neuen Reisepass (ggf. im Expressverfahren) an Ihrem Wohnort in Deutschland.

    Sollte der deutsche Pass vor der Ausreise abgelaufen oder abhanden gekommen sein, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit muss mit mehrwöchigen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden. 

    Hinweis: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führtnicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit - für die marokkanischen Behörden handelt es sich bei diesen Personenweiterhin um marokkanische Staatsangehörige.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

    Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.

    Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.

    Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.

    Minderjährige

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Siehe auchReisedokumente – Anmerkungen.

    Doppelstaater

    Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. 

    Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.

    Einfuhrbestimmungen

    In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

    Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

    Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

    Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires).

    Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

    Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

    Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Land mit lokaler Übertragung von Poliomyelitis kann der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung verlangt werden.

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. 

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern und Diphtherie sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht direkt vergleichbar. In Rabat, Casablanca, Tanger und Fes finden sich gute Privatkliniken von hohem Standard. Im ländlichen Raum ist die Notfallversorgung und allgemein die medizinische Versorgung in Bezug auf Zugang/Erreichbarkeit, qualifiziertes Personal, apparative/medikamentöse Ausstattung und unter Umständen Hygiene eingeschränkt.  

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In der Dämmerung und Nacht können Sandmücke Leishmaniose übertragen. Darüber hinaus wurden wenige Fälle von West-Nil-Fieber berichtet. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.    
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Die meisten marokkanischen Strände weisen eine gute Wasserqualität auf. Durch illegale Einleitung von Abwässern kann beim Baden im Meer punktuell jedoch ein Infektionsrisiko bestehen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles (Generalstreik, Demonstrationen)

    Redaktionelle Änderungen

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Demonstrationen

    In Spanien kann es immer wieder zu Demonstrationen kommen, vor allen in Großstädten. Es kann auch zu nicht angekündigten Demonstrationen kommen. Bitte beachten Sie die aktuellen Nachrichten und halten Sie sich von Protesten, wenn möglich, fern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vereinzelt zu Ausschreitungen kommen kann so wie in der jüngsten Vergangenheit.

    Generalstreik am 11. November 2026

    Für den 11. November 2026 wurde in ganz Spanien zu einem Generalstreik aufgerufen. Es ist davon auszugehen, dass es zu Einschränkungen auch im öffentlichen Nahverkehr und an den Flughäfen kommen wird.

    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft und am Flughafen, ob es zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen wird.
    • Planen Sie anstehende Reisen entsprechend.
    • Bitte lassen Sie bei größeren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten.

    Lage an den Grenzübergängen Spaniens nach Marokko bzw. Marokkos nach Spanien

    Aktuell kommt es immer noch zu verstärkten Grenzkontrollen in Ceuta und Melilla zwischen Spanien und Marokko. Dies führt zu langen Wartezeiten. Informationen über die aktuellen Wartezeiten bietet die Guardia Civil.

    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Schließungen von Grenzübergängen.
    • Führen Sie ausreichend Wasser und Verpflegung mit sich.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

    Kriminalität

    In größeren Städten, touristischen Zentren und Ausflugsgebieten auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste und auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geboten. 

    Vor allem in Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte sowie Fahrzeuge zu beobachten. Insbesondere an stark frequentierten Orten wie Flughäfen (auch im Ankunftsbereich), Bahnhöfen, Busterminals sowie Sehenswürdigkeiten und beliebten Stränden ist besondere Vorsicht geboten.
    Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonders Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
    Entlang der spanischen Autobahnen, insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, werden Kfz-Fahrer immer wieder ausgeraubt. Dabei machen die Täter Autofahrer durch das Werfen von Steinen, Winken oder Ähnliches auf vermeintliche oder tatsächlich herbeigeführte Fahrzeugschäden (z.B. eine absichtlich verursachte Reifenpanne) aufmerksam, um diese zum Anhalten zu bringen. Vereinzelt geben die Täter fälschlicherweise vor, Polizisten zu sein. Beim Halten am Seitenstreifen wird dem Fahrzeugführer „Hilfe“ angeboten, während ein weiterer Täter Wertsachen aus dem Kfz entwendet.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Verzichten Sie auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmucks.
    • Lassen Sie Ihr Gepäck und Handtaschen nie aus den Augen.
    • Lassen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs keine Wertgegenstände oder Gepäck sichtbar zurück und schließen Sie es ab.
    • Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Behörden vertraut.
    • Halten Sie bei mutmaßlichen Pannen nicht auf dem Seitenstreifen, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Verschließen Sie bei Überprüfen des Schadens vorher immer den Wagen. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
    • Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
    • Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
    • Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt.
      Katalonien
      Baskenland
      andere Provinzen Spaniens

    Natur und Klima

    Das staatliche meteorologische Institut AEMET undMeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.

    Busch- und Waldbrände

    An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Spanien regelmäßig zu zahlreichen Busch- und Waldbränden, die sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten können. Bereits gelöschte Feuer können neu entfacht werden. Es kann jederzeit kurzfristig zu Straßensperren und weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur kommen, auch in Tourismusgebieten.

    • Informationen zu aktuellen Brandherden in ganz Spanien finden Sie auf der Webseite Incendioespana.es; für Katalonien bietet diese aktuelle Übersicht weitere Informationen sowie bei der Nationalen Katastrophen- und Zivilschutzbehörde Protección Civil.
    • Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich. Das spanische Warnnetzwerk ES-Alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Notfall, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden - auch wenn das Mobiltelefon ausgeschaltet ist.

    Überschwemmungen und Stürme

    Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden.

    Am Mittelmeer kann es zu schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen.
    Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen“ ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen. 

    Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.   

    Erdbeben und Vulkanausbrüche

    Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

    Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.

    Seit Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeugführer mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck benutzen. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.  

    Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.

    In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.

    In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona, Málaga und Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma).

    Auf Formentera und Ibiza wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.

    An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. 

    Im Winter und Frühling sind in ganz Spanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.

    Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:

    • die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.

    Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.

    Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.

    In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. 

    Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.

    Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

    Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
    Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.

    Einfuhrbestimmungen

    Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.

    Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.

    In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. 

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Im Jahr 2026 sind die Fallzahlen von West-Nil-Fieber im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.

    • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen, sieheSchutz vor Insekten.

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher.
    • Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Medizinische Versorgung

    Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • USA/Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Einreise und Zoll – Anmerkungen

    Redaktionelle Änderungen

     

     

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
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    Sicherheit

    Terrorismus

    In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Auch angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.

    Innenpolitische Lage

    In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang vor allem der schweren Gewaltkriminalität in amerikanischen Großstädten zu verzeichnen, wobei die Belastung durch Gewaltkriminalität insgesamt immer noch größer ist als in deutschen Großstädten. Zudem besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.

    Demonstrationen/Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden

    In verschiedenen Städten kam es in den vergangenen Monaten zu Demonstrationen mit teils auch gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Seien Sie wachsam und halten Sie sich von Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, fern.
    • Beachten Sie die bestehende Ausweispflicht in mehreren Bundesstaaten, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente: Anmerkungen.
    • Verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und lokalen Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln. 
    In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt.

    • Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
    • Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe).
    • Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.

    Natur und Klima

    Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.

    Busch- und Waldbrände

    Von Juni bis Dezember, aber auch über diesen Zeitraum hinaus, kommt es insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden. 

    Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.

    • Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
    • Die Webseite und kostenlose App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
    • Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
    • Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

    Wirbelstürme und Tornados

    In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.

    In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
    Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.

    Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht im Frühjahr und Sommer eine erhöhte Tornadogefahr. 

    Kälte und Schneestürme

    In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.

    • Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
    • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

    Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis

    Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen. Zuletzt kam es 2024 in Kalifornien zu einem Erdbeben der Stärke 7,0. 

    Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab Todesopfer und Verletzte. Die Beben verursachten teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.

    • Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
    • Seien Sie dort besonders vorsichtig.
    • Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.

    In den USA gibt es zahlreiche noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea ist seit 2024 wieder aktiv. 
    Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
     

    Algen

    In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen zu Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz führen.

    Reiseinfos

    siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA

    Infrastruktur/Verkehr

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.

    • Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.

    Teilnahme am Straßenverkehr

    Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.

    • Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.

    Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
    Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
    Das Rechts-Überholen ist in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
    An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.

    • Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
    • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
    • Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

    Gebührenpflichtige Verkehrswege

    In den USA existiert kein einheitliches Mautsystem. Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebeneturnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. 

    • Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.

    Strafzettel

    Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.

    • Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.

    Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen

    Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre. 

    • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss, sieheFührerschein.

    Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog.punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.

    Führerschein

    In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.

    • Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.

    Reisen nach Kuba

    Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.

    Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen einVisum beantragen. Eine Einreise mit ESTA ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.

    Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.

    Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.

    Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, auch im Touristiksektor, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.

    LGBTIQ

    siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA

    Rechtliche Besonderheiten

    Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.

    Alkoholkonsum

    Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
    Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.

    • Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
    • Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
    • Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.

    Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten

    Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.

    Drohnen

    In den USA dürfen Drohnen von Privatpersonen nur zu Freizeitzwecken geflogen werden. Auch Freizeitpiloten müssen den Recreational UAS Safety Test (TRUST) erfolgreich absolvieren und den Nachweis darüber auf Anfrage vorlegen können. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen bei der Federal Aviation Administration (FAA) registriert und mit einer digitalen Kennung (Remote ID) ausgestattet sein.

    Ohne spezielle Genehmigung ist es verboten, über Menschenmengen, Fahrzeuge oder dicht besiedelte Gebiete zu fliegen. Sogenannte „No-Fly Zones“, etwa in der Nähe von Flughäfen oder in Nationalparks, sollten unbedingt beachtet werden. Das Bedienung/Fliegen von Drohnen ist unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen strikt untersagt.

    • Informieren Sie sich ausführlich über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesstaaten.

    Rauschmittel

    Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.

    Rauchverbote

    Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.

    • Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.

    Nacktbaden

    Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

    • Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
    • Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
    • Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.

    Verletzung der Aufsichtspflicht

    In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.

    • Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.

    Öffentliches Stillen

    Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.

    • Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.

    Kinderpornographie und -missbrauch

    Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.

    • Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.

    Prostitution

    Sexuelle Handlungen mit Prostituierten sind in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.

    Stalking

    Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.

    Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

    US-Behörden setzen die Aufenthaltsgesetze konsequent um. Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) halten die US-Behörden Betroffene bei Kontrollen fest und fordern sie zur unmittelbaren Ausreise auf (direkte Zurückweisung an der Grenze). Spätere Visaanträge oder Einreisen werden abgelehnt oder es werden Einreisesperren verhängt, sieheEinreise und Zoll – Visum. Vergleichbare Maßnahmen werden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (unabhängig von deren Umfang) ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ergriffen.

    • Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
    • Nehmen Sie keine Arbeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis auf – auch nicht unentgeltlich oder in geringem Umfang.
    • Reisen Sie freiwillig aus, falls Sie die gewährte Aufenthaltsdauer überschritten haben sollten, und zwar vor Tätigwerden der US-Behörden. Dies ist in der Regel straffrei möglich, sofern keine sonstigen Vergehen vorliegen. Ansonsten drohen Festnahme und Abschiebung.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
    Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
    Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
    Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)

    Anmerkungen: 
    Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

    Laut Bekanntmachung des US Department of State und des Center for Disease Control (CDC) müssen ab dem 3. November 2026 alle Reisenden in die USA eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie bestätigen, in den letzten 21 Tagen vor Flugantritt in die USA nicht physisch in der Demokratischen Republik Kongo (auch nicht im Transit an Bord eines Flugzeugs) gewesen zu sein. Bei Nichtabgabe der Erklärung müssen Fluggesellschaften die Mitnahme verweigern. Weitere Informationen bietet die CDC.

    Seit 18. Mai 2026 dürfen Reisende nicht in die USA einreisen, wenn sie sich in den 21 Tage vor Reiseantritt in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda oder Südsudan aufgehalten haben. 
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.  

    Siehe auchVisum/ESTA 

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu den geltenden Beförderungsbedingungen.
    • Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies Pflicht.
    • Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos.

    Visum

    Siehe ESTA

    Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.

    Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

    Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können derESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig.
     

    Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen

    Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person. 
    Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.

    Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.

    Einreise über Kanada oder Mexiko

    Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.

    Einreise nach Amerikanisch-Samoa

    Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.

    Zulässige Aufenthaltsdauer

    Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
    Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted untilxx-xx-xx).
    Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

    Visum vor der Einreise

    Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

    Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
    Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
    Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

    Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.

    Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

    Einreisekontrolle

    Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

    Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

    Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.

    Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.

    Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.

    Minderjährige

    Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.

    Besondere Sicherheitsmaßnahmen

    Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Es kann bereits am Abflugort zu Befragungen kommen. 

    • Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
    • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).

    Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets bzw.  Mobiltelefone dürfen nach seit 2009 geltendem US-Recht von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Passwörter (auch für einzelne Apps) müssen ggf. offengelegt werden bzw. Apps müssen über biometrische Daten (Fingerabdruck/Face Scan etc.) entsperrt werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich durchleuchtet. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.

    Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.

    Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.

    Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.

    • Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab oder verwenden Sie ein TSA-Kofferschloss.
    • Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
    • Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
    Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP.
    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.

    Tiere

    Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
    Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versandt.

    Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in den USA ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Denguefieber kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC.

    Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC. 

    West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.

    • Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 

    Die in den USA vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen. 

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) treten auch bei Reisenden auf.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Hantavirus-Infektionen werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet dieCDC. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. 

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. 

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zumTauchen. 

    Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Reiseinfos - LGBTIQ

    Redaktionelle Änderungen

     

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten.

    Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!

    Sicherheitslage

    In den sozialen Medien wird regelmäßig zu regierungskritischen Protesten aufgerufen. Es kann zu Demonstrationen, verstärkten Kontrollen sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

    • Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
    • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
    • Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
    • Machen Sie keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten, Ausschreitungen, etc. Löschen Sie derartige Fotos ggf. von Ihren Geräten.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter.  

    Pflichtversicherung für touristische Aufenthalte 

    Tansania hat am 1. Oktober 2026 eine verpflichtende Einreiseversicherung (Inbound Travel Insurance) eingeführt, die auf der Webseite des NIC (National Insurance Corporation of Tanzania Limited) abgeschlossen werden muss, siehe Einreise und Zoll - Versicherungen.

    Ebolafieber

    Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat am 15. Mai 2026 ebenfalls einen Ebolafieber-Ausbruch bestätigt, der inzwischen von der WHO als beendet erklärt wurde. Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen. Zuletzt wurden auch in Kenia Infektionen bestätigt.

    Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Tansania.

    Aufgrund des Ebola-Ausbruchs in der Region hat Tansania die Gesundheitskontrollen bei der Einreise verschärft. Bei Einreise (an allen Flughäfen, Landgrenzen und Häfen) werden Gesundheitschecks durchgeführt sowie ggf. weitere Maßnahmen getroffen. Rückfragen können unter der kostenlosen Rufnummer 199 gestellt werden. 

    Die tansanischen Behörden sehen zudem eine Registrierung über ein Online-Gesundheitsformular vor. Während die behördliche Anordnung alle Reisenden erfasst, nennt das Registrierungsportal ausdrücklich Reisende aus Ebola-betroffenen Ländern. Es wird empfohlen, das Formular vorsorglich vor der Einreise auszufüllen und die Bestätigung mitzuführen. Für Reisende mit erhöhtem Infektionsrisiko kann eine 21-tägige Gesundheitsüberwachung angeordnet werden.

    Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus. 

    Sicherheit

    Siehe Aktuelles

    Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten.

    Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!

    Terrorismus

    Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

    In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. In der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Angriffe; die Lage dort bleibt weiterhin volatil.

    Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

    • Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.
    • Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor alleman belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 kam es in mehreren Landesteilen Tansanias zu teils gewaltsamen Protesten mit zahlreichen Toten. Das Internet war über mehrere Tage vollständig abgeschaltet, die Versorgungslage (Bargeld, Treibstoff, Lebensmittel) sowie der Flugverkehr waren erheblich beeinträchtigt. Die Situation hat sich seitdem stabilisiert, bleibt jedoch angespannt. Erneute Proteste, gewaltsame Auseinandersetzungen, kurzfristig verhängte Ausgangssperren, Internet- und Mobilfunkabschaltungen, Reisebeschränkungen sowie Einschränkungen im Fähr- und Flugverkehr – insbesondere nach Sansibar – können nicht ausgeschlossen werden. Auch Versorgungsengpässe (z.B. bei Treibstoff, Bargeld und Lebensmitteln) sind erneut möglich. 

    Auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.

    • Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Machen Sie keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten, Ausschreitungen, etc. Löschen Sie derartige Fotos ggf. von Ihren Geräten, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und ist weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, aber auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung. Hierbei werden Ausländer von angeblich hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Mitfahrgelegenheiten angeboten, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten sind gefährlich.

    Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden - dies gilt auch für Strandspaziergänge auf Sansibar. Es sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind Bahnhöfe, Fähranlegestellen und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki in Daressalam. 

    Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.

    Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich (inklusive Sansibar). 

    Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.

    • Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber).
    • Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste innerhalb des Flughafenterminals ab.
    • Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig.
    • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten und religiöser Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
    • Lassen Sie in der Region Kilimandscharo besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
    • Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen.
    • Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Piraterie auf hoher See

    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

    • Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.
    • Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beimMaritime Security Center.

    Natur und Klima

    Tansania hat tropisches Klima, das regional und aufgrund der Höhenlage erhebliche Unterschiede aufweist. An der nördlichen Küste und im Norden des Landes treten Regenzeiten überwiegend von März bis Mai sowie von Oktober bis Dezember auf. In den südlichen, zentralen und westlichen Landesteilen dauert die Regenzeit überwiegend von November bis April/Mai. Während der Regenzeiten kann es zu Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Straßen und Brücken können vorübergehend unpassierbar sein; auch der Flug- und Fährverkehr kann beeinträchtigt werden.

    Für die Monate Oktober bis Dezember 2026 wird in Teilen Tansanias aufgrund des Wetterphänomens El Niño mit überdurchschnittlichen Niederschlägen gerechnet. Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Beeinträchtigungen des Straßen-, Fähr- und Flugverkehrs sowie anderer Infrastruktur führen.

    Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

    • Informieren Sie sich insbesondere während der Regenzeiten über die aktuelle Wetterlage.
    • Planen Sie insbesondere bei Überlandreisen mögliche witterungsbedingte Verzögerungen und Einschränkungen ein.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Für alle tansanischen Fluglinien wurde eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum durch die europäische Kommission ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

    Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. Nach Sansibar gibt es auch Fährverbindungen.

    Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.

    Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania. 

    Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren sollten gemieden werden.

    • Fahren Sie vorsichtig und defensiv.
    • Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind.
    • Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim privaten Tourismusverband Sansibars erhältlich.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor; dies betrifft auch ausländische Staatsangehörige. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.

    In jüngster Zeit wurde gleichgeschlechtlichen Paaren sowie Transpersonen und ihren Begleitpersonen in Einzelfällen die Einreise nach Sansibar verweigert. Hiervon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Verbreiten/Teilen von Videos und Bildern, die Panik verbreiten könnten, steht unter Strafe. Die Vorschrift wird derzeit insbesondere im Zusammenhang mit Bildmaterial von den teils gewaltsamen Protesten anlässlich der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 angewendet.

    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

    Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools“) ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.

    Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.

    Es gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht. 
    Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
    Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
    Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
    Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomaten benutzten Kreditkarte.

    • Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Siehe Aktuelles
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. 

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es wird empfohlen, dieses vor der Einreise als E-Visum zu beantragen und zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Tansanische Botschaft Berlin.

    Daneben kann für touristische Reisen ein sogenanntes "Visa on Arrival" bei der Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch nicht garantiert; es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch für minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder in bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auchReiseinfos Geld/Kreditkarten.

    Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Tansania 

    Tansania hat die Einführung einer verpflichtende Einreiseversicherung (Inbound Travel Insurance) beschlossen. 

    Seit 1. Oktober 2026 müssen alle Reisenden (ausgenommen Inhaber tansanischer Aufenthaltstitel) für die Dauer ihres Aufenthaltes (bis zu 92 Tage) eine Versicherung der NIC (National Insurance Corporation) bei der Einreise vorweisen. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen sind auf der Webseite der NIC zu erhalten. Der Erwerb der Versicherung soll auch bei Ankunft in Tansania möglich sein. Die Versicherung der NIC wird auch für einen Aufenthalt auf Sansibar anerkannt.

    Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Sansibar

    Alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) müssen eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen.

    Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Kosten belaufen sich auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen bietet die Webseite von Visit Zanzibar. Zusätzlich kann die ZIC auch per E-Mail kontaktiert werden.

    Die Versicherung der ZIC wird auch für einen Aufenthalt auf dem Festland von Tansania anerkannt.

    • Schließen Sie zusätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. 

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Erfassung biometrischer Daten

    Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
    Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

    Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.

    Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen. 

    Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.

    Tiere

    Für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin.

    Gesundheit

    Siehe Aktuelles

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung, erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfiebergebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt. Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Nachbarländern) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt. 

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Tansania ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb großer Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Dies gilt vor allem auch für intensivmedizinische Pflegefachkräfte. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Eine ausreichende Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Schwerpunktkrankenhäusern (insbesondere in den zum Teil neu eingerichteten VIP/Privatpatientenabteilungen) sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. 

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land auf Höhenlagen unterhalb von 2.500 Höhenmetern inklusive der Nationalparks und bei Aufenthalten in der Hauptstadt Daressalam und den Inseln Sansibar, Pemba, Mafia u.a. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das Afrikanische Zeckenbissfieber (African tick bite fever), eine Rickettsiose. Auch Krim-Kongo-Fieber kann durch Zecken übertragen werden. In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der afrikanischen Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

    • Schützen Sie sich vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.
       

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
       

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    In Tansania besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen.Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.  
    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.   
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. 

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. 

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

    Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. 

    Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Redaktionelle Änderungen

     

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
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    Aktuelles

    Vor Reisen nach Jemen – inklusive der Insel Sokotra - wird gewarnt.
    Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

    Sicherheitslage in der Region

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Die Unsicherheiten in der Region und die Risiken einer plötzlichen Eskalation im Zuge des Iran-Konflikts bestehen fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen ist jederzeit und ohne Vorwarnzeiten gegeben. Dies kann wie bereits im Frühjahr 2026 zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr (auch für Transitreisende) führen, bis hin zu kompletten Luftraumsperrungen und Flugausfällen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. 
    Die seit Ende September 2026 anhaltenden innerjemenitischen Kampfhandlungen zwischen den Huthis und der jemenitischen Regierung haben die Sicherheitslage in weiten Teilen des Staatsgebiets verschlechtert. Nach anhaltenden Angriffen der Huthis auf die zivile Infrastruktur in Saudi-Arabien greifen die saudischen Streitkräfte seit Anfang Oktober 2026 auf Seiten der jemenitischen Regierung in die Kampfhandlungen ein. 
    Erneute Angriffe der Huthis auf jemenitischem Territorium, von denen auch deutsche Staatsangehörige mittelbar betroffen sein können, sind nicht auszuschließen. Eine Intensivierung des Konflikts sowie der innerjemenitischen Fluchtbewegungen sind jederzeit möglich.
    Das Bundesministerium des Innern hat für deutsche Schiffe für das südliche Rote Meer, den internationalen Schifffahrtsweg durch die Meerenge Bab al-Mandab (eingeschlossen die Küstengewässer von Eritrea und Dschibuti), den Golf von Aden sowie die jemenitischen Küstengewässer und Häfen die Gefahrenstufe 3 festgelegt.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Meiden Sie sämtliche militärische Liegenschaften, Energieinfrastruktur und US-Einrichtungen sowie Einrichtungen, die mit den USA assoziiert oder nach außen sichtbar von US-Sicherheitskräften genutzt werden (z.B. Hotels, Firmen, Banken, Universitäten), möglichst weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
    • Befolgen Sie besonders im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen äußerst aufmerksam und meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
    • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern. Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen ab.
    • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig und registrieren Sie sich beimMaritime Security Center.
    • Beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums des Innern auf der Seite der Bundespolizei zu Gefahrenstufen im internationalen Schiffsverkehr. 

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Jemen – inklusive der Insel Sokotra - wird gewarnt. 
    Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Siehe Aktuelles

    Terrorismus

    In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Weite Teile des Landes stehen nicht unter der Kontrolle der Regierung.
    Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie zu Sabotageakten an Infrastruktureinrichtungen.

    Entführungen sind in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen und können sich im ganzen Land ereignen. Auch Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete  Absichten/Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.

    • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Jemen reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts und auf eine in Jemen gültige Reise- und Krankenversicherung achten.
    • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Jemen zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
    • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Die Lage in Jemen bleibt im ganzen Land weiterhin äußerst volatil. Der Konflikt zwischen der Huthi-Miliz und der jemenitischen Regierung hat zuletzt wieder an Intensität zugenommen. Ende Juli 2026 verhängten die Huthis zudem eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien und griffen auch Ziele im Süden und Westen Saudi-Arabiens an. Nachdem die Separatisten des Südlichen Übergangsrates (STC) Ende 2025 zurückgedrängt wurden, stehen die südlichen Landesteile wieder vollständig unter der Kontrolle der jemenitischen Regierung. 

    Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht gegeben.

    Es kommt regelmäßig zu Versorgungsengpässen und Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen.

    Minengefahr

    Bei Reisen innerhalb des Landes und Fahrten abseits befestigter Straßen bestehen erhebliche Gefahren durch nicht eindeutig lokalisierte Minenfelder. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sanaa bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es insbesondere in den neuralgischen Konfliktgebieten mit Kampfhandlungen am Boden geben.

    Piraterie

    Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. In den Gebieten Bab al-Mandab und Golf von Aden werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen der Schleusung von Flüchtlingen von Somalia nach Jemen gemeldet. 

    • Beachten Sie den Sicherheitshinweis. Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
    • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen mit Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Teilen des Landes ab.
    • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig und nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vor.
    • Beachten Sie die Reisewarnung Somalia und die Gewässer um das „Horn von Afrika“.

    Kriminalität

    Die Kriminalität ist hoch. Waffen sind im Land durch den Konflikt weit verbreitet und so auch schwere Waffen im Besitz von Kriminellen.
    Es besteht landesweit eine sehr hohe Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen, Entführungen und Autodiebstählen zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.

    Natur und Klima

    Jemen liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und auch Vulkanausbrüchen (Jabal al-Tair, im Roten Meer) kommen kann.

    Das Bergland mit der Hauptstadt Sanaa hat ein gemäßigtes Klima, die Küstenebene am Roten Meer sowie südliche und östliche Provinzen ein feuchtheißes Tropenklima. Im Norden und Nordosten herrscht ein arides Wüstenklima.

    Vereinzelt ist mit Tropenstürmen (insbesondere an den Küsten) und intensiven Regenfällen vor allem in der Zeit von Juni bis September zu rechnen, die in den Bergen zu gefährlichen Sturzbächen und Überschwemmungen führen können.

    Im Sommer kommt es zu Sand- und Staubstürmen.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des im Fall einer Sturmwarnung.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuellesund Sicherheit

    Zuständige Auslandsvertretung

    Die deutsche Botschaft in Sanaa ist geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. 

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Sehr schlechte Straßenverhältnisse, Minengefahren und Tiere stellen neben der allgemeinen Lage zusätzliche große Gefahren im Straßenverkehr dar.
    Es gibt eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Überlandstraßen und Autobahnen wie auch Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.
    Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich, hinzu kommen eine fehlende Disziplin, schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen.

    Flüge kommerzieller Fluggesellschaften werden häufig kurzfristig annulliert oder umgeleitet. Das gilt sowohl für internationale Flüge in und aus Jemen als auch für Inlandsflüge und kann dazu führen, dass eine Ausreise (wie z.B. im Januar 2026 von der Insel Sokotra) tagelang nicht möglich ist.

    Überlandreisen sollten – wenn unbedingt erforderlich – allenfalls nur im Konvoi mit Allradfahrzeugen, erfahrenen ortskundigen Führern und einem tragfähigen Sicherheitskonzept erfolgen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Es besteht Fotografierverbot für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z. B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit, militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten, etc. Bevor Frauen fotografiert werden, sollte unbedingt ihr Einverständnis vorliegen. 

    Der islamische Glaube ist Teil der jemenitischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist strafbar.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Yemen-Rial (YER).

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Nein

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jemen ein Visum, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Jemen in Berlin beantragt werden muss.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Antiquitäten dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der General Authority for Antiquities aus Jemen ausgeführt werden.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Jemen ist kein Gelbfiebergebiet.

    • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Jemen ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. 

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 96%, der Anteil an der Malaria tertiana-Fällen (P. vivax) beträgt 3%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Die Gesundheitsversorgung und Malariasituation sind aufgrund anhaltender politischer Instabilität unsicher.

    Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

    Ganzjährig hohes Risiko: ganzes Land (Ausnahmen s. u.), einschl. Sana’a und der Insel Sokotra (Insel vor der Küste Somalias)

    Ganzjährig mittleres Risiko: Aufenthalte ausschließlich in der Wüste 
     

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera ist endemisch im Jemen. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land konsequent ab.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Filariasis,Rift-Valley-Fieber).

    • Achten Sie auf adäquaten Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Sanaa entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Es muss daher mit maximalen Einschränkungen der medizinischen Versorgung in und außerhalb der Hauptstadt Sanaa gerechnet werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

     

  • Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Redaktionelle Änderungen

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. 
    Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Sicherheitslage

    Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Seit Mitte April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon.
    Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Verhandlungen finden sowohl zwischen den USA und Iran als auch zwischen Israel und Libanon statt. Vor allem die Waffenruhe mit Libanon bleibt aber durch gegenseitige Angriffe von Hisbollah-Miliz und israelischer Armee brüchig.

    Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Die Unsicherheiten in der Region und die Risiken einer plötzlichen Eskalation im Zuge des Iran-Konflikts bestehen fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen ist jederzeit und ohne Vorwarnzeiten gegeben. Dies kann wie bereits im Frühjahr 2026 zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr (auch für Transitreisende) führen, bis hin zu kompletten Luftraumsperrungen und Flugausfällen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.

    In Gaza gilt seit Oktober 2025 ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Auch wenn der Waffenstillstand brüchig ist, wird er bislang weder von der Hamas, noch von Israel grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise im Fall eines Scheiterns des von den USA verhandelten 20-Punkte-Plans eine israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.

    Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt, die zuletzt am 7. Juni 2026 in Zentralisrael ein Todesopfer forderten. Die israelische Armee hält nach wie vor hat eine große Anzahl von Truppen in den militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete vor. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. 

    Am 23. Oktober 2026 hat die israelische Regierung die Schließung aller Übergänge in die Palästinensischen Gebiete angekündigt. Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auch auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

    • Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.  
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
    • Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können.
    • Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei einem möglichen erneuten Aufflammen der Konflikte wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land gegebenenfalls nicht verlassen können.
    • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
    • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache).
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
    • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.
    • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im AbschnittSicherheit – Terrorismus.

    Ausreisemöglichkeiten

    Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. 
    Informationen zur Ausreise über den Landwegsiehe unten:Einreise und Zoll – Grenzübergänge.

    Ausreise aus dem Gazastreifen

    Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.

    Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:

    • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.

    Sicherheit 

    Siehe Aktuelles

    Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. 
    Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Terrorismus

    Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen. 

    Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.

    • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.
    • Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
    • Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Grenzgebiet zu Ägypten

    Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen. 

    In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.

    Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

    Siehe Aktuelles

    Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.

    Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.

    Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

    Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)und Ost-Jerusalem

    Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

    Von Reisen nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

    Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.

    Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.

    • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
    • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
    • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
    • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
    • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
    • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
    • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.

    Kriminalität

    Siehe Aktuelles

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.

    Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten. 

    In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

    Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite. 

    In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
    • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
    • Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
    • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.

    Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten. 
    Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. 

    • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
    • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

    Rechtliche Besonderheiten

    Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

    Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. 

    Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (sieheVisum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

    Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum.

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

    Für die Einreise nach Israel ist eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. 

    Weitere Informationen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

    Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

    Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

    Personen, die weder israelische Staatsangehörige noch Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Israel sind und öffentlich zum Boykott gegen Israel aufrufen oder sich verpflichtet haben, an Boykotten teilzunehmen, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den Holocaust leugnen, die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 leugnen oder die Verfolgung israelischer Staatangehöriger vor dem IStGH unterstützen, erhalten grundsätzlich kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gleiche gilt, wenn o.g. Personen für Organisationen oder Einrichtungen arbeiten, die entsprechende Positionen vertreten.

    Grenzübergänge

    Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

    Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. 

    Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten: 

    Ein- und Ausreisepraxis Israel

    Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

    Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

    Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

    Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

    Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

    • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
    • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

    Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

    Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

    Ein- und Ausreise in das Westjordanland

    Siehe Aktuelles und Sicherheit.

    Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

    Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

    Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

    Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

    Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

    Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

    Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

    Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

    Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).

    Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:  

    Minderjährige

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

    Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

    Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

    Tiere

    Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. 

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.   
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Redaktionelle Änderungen

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. 

    Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Nothilfe und weitere konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Deutschen Botschaft Beirut. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. 

    Sicherheitslage in Damaskus

    Im Sommer 2026 kam es auch im Zentrum von Damaskus wiederholt zu Sicherheitsvorfällen, insbesondere zu Anschlägen mit Sprengsätzen, die Tote und Verletzte fordern, siehe auch Sicherheit - Sicherheitslage. 

    Sicherheitslage in der Region

    Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Die Unsicherheiten in der Region und die Risiken einer plötzlichen Eskalation im Zuge des Iran-Konflikts bestehen fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen ist jederzeit und ohne Vorwarnzeiten gegeben. Dies kann wie bereits im Frühjahr 2026 zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr (auch für Transitreisende) führen, bis hin zu kompletten Luftraumsperrungen und Flugausfällen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. 

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Ermuntern Sie auch andere Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
    • Meiden Sie militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.
    • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam; nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. 

    Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Nothilfe und weitere konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Deutschen Botschaft Beirut. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. 

    Sicherheitslage

    Siehe Aktuelles

    Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt. 

    Die Lage in der Hauptstadt wird zwar durch Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert, dennoch gab es im Sommer 2026 auch im Zentrum von Damaskus mehrere Anschläge mit Sprengsätzen. Im Juli 2026 gab es einen Sprengsatzanschlag auf ein Café in Damaskus mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten sowie zwei Sprengsatzanschläge auf Ziele in der Nähe eines international genutzten Hotels in Damaskus.
    In weiten Teilen des Landes bleibt die Sicherheitssituation instabil und unübersichtlich; die weitere Entwicklung ist nur begrenzt vorhersehbar. In der Region Homs kam es wiederholt zu Anschlägen mit Schusswaffen auf Busse und Minibusse; es gab Tote und Verletzte. Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Schießereien, Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.

    Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen Anfang 2026 zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassendes Integrationsabkommen des Nordostens vereinbart; die SDF wurde offiziell aufgelöst.  Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.  

    Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit. 

    Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen). 

    Die Terrororganisation IS ist weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

    In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.

    Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.

    Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.

    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
    • Bedenken Sie, dass vor Ort keine unmittelbare Nothilfe geleistet werden kann. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung dennoch in Syrien aufhalten, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
    • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung, eines Unfalls oder plötzlicher Straßen- und Grenzschließungen nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
    • Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in der Provinz Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen teilweise bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. In Daraa und Quneitra kommt es zudem zu Militäreinsätzen der israelischen Armee.

    Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Mittlerweile wurde ein umfangreiches Integrationsabkommen vereinbart und die SDF offiziell aufgelöst.

    Auf die Reise- und Sicherheitshinweise der weiteren Staaten in der Region wird ergänzend hingewiesen.

    Kriminalität

    Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung im Nordosten des Landes zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden, insbesondere abseits der großen Zentren und Straßen. 
    Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden. 
    Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

    Natur und Klima

    Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.

    Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
    • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Zuständige Auslandsvertretung

    Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Nothilfe und weitere konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Deutschen Botschaft Beirut. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. 
    Deutsch-syrische Doppelstaater in Syrien werden von den syrischen Behörden als syrische Staatsangehörige behandelt, weshalb regelmäßig keine konsularische Hilfe geleistet werden kann. 

    Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten. 

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten. 
    In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor Kontrollposten der syrischen Sicherheitskräfte, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind bei diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch von Nichtmuslimen wird erwartet, dass sie auf Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis -untergang verzichten.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein.

    Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). In Syrien können weiterhin keine internationalen Kreditkarten genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Gehobene Restaurants und Hotels akzeptieren in der Regel Zahlungen in USD, teilweise auch in EUR. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt.

    Einreise und Zoll

    Siehe Sicherheit – Reisewarnung

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. 

    Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Nothilfe und weitere konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Deutschen Botschaft Beirut. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. 
    Deutsch-syrische Doppelstaater in Syrien werden von den syrischen Behörden als syrische Staatsangehörige behandelt, weshalb regelmäßig keine konsularische Hilfe geleistet werden kann. 

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Änderungen können jederzeit erfolgen.

    Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Syrien ein Visum. Das Visum kann in der Regel bei der Einreise mit einem deutschen Reisepass erworben werden. Inhaber von Dienstpässen müssen in der Regel vorab ein Visum beantragen. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
    Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.

    An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

    Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.

    • Beachten Sie bei einer Einreise überLibanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie Palästinenserinnen/Palästinenser mit Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder von Drittstaaten ausgestellten Passersatzdokumenten.

    Voraufenthalte in Israel

    Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - trotz Visum - verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

    Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

    Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für Nothilfe und weitere konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Deutschen Botschaft Beirut. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. 
    Deutsch-syrische Doppelstaater in Syrien werden von den syrischen Behörden als syrische Staatsangehörige behandelt, weshalb regelmäßig keine konsularische Hilfe geleistet werden kann. 

    Hinweis: Änderungen können jederzeit erfolgen.

    Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können damit grundsätzlich von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

    Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.

    Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es kommen ausschließlich Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) vor (letzter autochthoner Fall 2004, jedoch keine Surveillance seit 2010). Es besteht ein saisonal geringes Risiko von Mai - Oktober im Norden, insbesondere in der Provinz Al-Hasaka im Nordosten.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mitGardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

    Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

    Medizinische Versorgung

    Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung. 

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Redaktionelle Änderungen

     

    Die Sicherheitslage in Ihrem Reiseland kann sich schnell verändern - wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise zur persönlichen Krisenvorsorge. 
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. 

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

    Sicherheitslage in der Region

    Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Die Unsicherheiten in der Region und die Risiken einer plötzlichen Eskalation im Zuge des Iran-Konflikts bestehen fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen ist jederzeit und ohne Vorwarnzeiten gegeben. Dies kann wie bereits im Frühjahr 2026 zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr (auch für Transitreisende) führen, bis hin zu kompletten Luftraumsperrungen und Flugausfällen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. 

    Dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Irak ein. Seit Mitte Juli sind erneut Drohnenangriffe in der Region Kurdistan-Irak sowie immer wieder kurzzeitige Unterbrechungen des Flugverkehrs zu verzeichnen. Zudem besteht eine erhöhte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort, sieheSicherheit - Terrorismus. 

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Meiden Sie sämtliche militärische Liegenschaften und US-Einrichtungen sowie Einrichtungen, die mit den USA assoziiert oder nach außen sichtbar von US-Sicherheitskräften genutzt werden (z.B. Hotels, Firmen, Banken, Universitäten), möglichst weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
    • Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

    SieheAktuelles

    Terrorismus

    Die terroristische Organisation IS übt seit Ende 2017 keine territoriale Kontrolle mehr in Irak aus. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es besteht ein landesweites Risiko für Anschläge, Entführungen und offene bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften.

    Die Sicherheitslage in Gesamt-Irak bleibt volatil. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. 

    Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
    In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten. Hier werden die Lager der iranischen Opposition immer wieder angegriffen. 

    Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
    • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
    • Meiden Sie Demonstrationen.
    • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Hauptstadt Bagdad

    Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko an Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

    Einzelne Abschnitte der Bagdads werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser-, Raketen und Drohnenbeschuss; diese Gefahr besteht fort.

    Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

    • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.

    Region Kurdistan-Irak

    In der Region Kurdistan-Irak - RKI - (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaimaniyah und Halabja) ist die Sicherheitslage angespannt.
    Aufgrund der hoch volatilen Lage in Nahost ist die weitere Entwicklung der Sicherheitslage schwer vorhersehbar. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaimaniyah und Halabja).

    Innenpolitische Lage

    In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der (R.K.I.) finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.

    Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer anhaltender Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung, wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

    Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.

    • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
    • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
    • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Kriminalität

    Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
    Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.

    • Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
    • Meiden Sie Ortswechsel nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

    Natur und Klima

    Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. 

    Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Aufgrund veränderter Sicherheitslagen kann es immer wieder auch kurzfristig bei Reisen in den Irak, aus dem Irak heraus oder bei Inlandsreisen zu Flugstornierungen kommen. Die größte irakische Fluggesellschaft Iraqi Airways steht zudem auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

    Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.
    Vor allem in den Grenzregionen besteht weiterhin Minengefahr.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

    LGBTIQ

    In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.

    Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen sind in Irak grundsätzlich gering. Es kommt regelmäßig zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen.

    2024 beschloss das irakische Parlament die Anpassung des sog. Anti-Prostitutionsgesetzes von 1988, wonach ab Inkrafttreten dieser Gesetzesanpassungen homosexuelle Handlungen in Irak strafbar sind und künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Die Gesetzesanpassung enthält auch weitere z.T. hohe Strafen im Kontext LGBTIQ. Seit den Anpassungen wird das Gesetz nun auch als „Anti-Prostitutions- und -Homosexualitätsgesetz“ bezeichnet.
    In der Region Kurdistan Irak ist das Gesetz noch nicht formal in das regionale Strafrecht übertragen worden. Dessen ungeachtet kann auch dort die informelle Anwendung einzelner Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.  

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

    In Irak inklusive der (R.K.I.) werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen. 

    Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

    Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

    2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird. In der (R.K.I.) gelten z.T. liberalere Regeln.

    Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.

    Irak hat ein Gesetz erlassen, das es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.

    • Führen Sie Bargeld in Euro oder USD mit.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumspflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

    Region Kurdistan-Irak

    Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung zwingend ein E-Visum zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.

    Region Zentralirak

    Seit 1. März 2025 ist die Erteilung von Visa bei Einreise eingestellt. Es ist nun zwingend ein E-Visum vor der Einreise nach Zentralirak zu beantragen.

    Das E-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen erteilt werden.

    Visa für Aufenthalte über 30 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

    Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.

    • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
    • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.

    Einreisekontrolle und HIV-Test

    Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.

    Voraufenthalte in Israel

    Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) können an der irakischen Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn ein gültiges Visum für Irak vorhanden ist. Gemäß des 2022 in Irak verabschiedeten sog. Antinormalisierungsgesetzes sind jegliche Beziehungen irakischer Staatsangehöriger bzw. aus Irak heraus zum Staat Israel verboten (auch dortige Aufenthalte) und können mit erheblichen Strafen geahndet werden.Deutsch-irakische Doppelstaater können von dieser Regelung ebenfalls betroffen sein.

    Minderjährige

    Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.

    Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak

    Bei Einreise in die (R.K.I.) mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

    • Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die (R.K.I.) eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen Iraks.

    Tiere

    Für die Einreise mit Haustieren nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte das Haustier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von neun Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
    Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Seit 2009 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Aufgrund der politischen Lage und evtl. eingeschränkter Überwachung ist die aktuelle Lage schwer beurteilbar. Sporadische Fälle sind möglich. Ein saisonal geringes Risiko besteht von Mai bis November in Höhenlagen unterhalb von 1500 Höhenmetern im Nordosten.

    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mitGardia lamblia,Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Krim-Kongo-Fieber

    Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

    • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
    • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten. 

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Schistosomiasis ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.

    Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Echinokokkose, Leishmaniose und Tollwut können landesweit vorkommen.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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